Das Onlinezugangs-Änderungsgesetz biegt nach einer langen Verhandlungsphase auf die Zielgerade ein: Am Mittwoch, den 21. Februar 2024, wird der Gesetzentwurf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages behandelt. Im Anschluss kann das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden und muss dann noch die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Der jetzt zwischen den Regierungsfraktionen abgestimmte Gesetzentwurf legt fest, dass die Behörden des Bundes zukünftig vorrangig Open Source Software beschaffen und auf offene Standards setzen sollen.

Mehr Geschwindigkeit, Kooperation und digitale Souveränität durch Open Source

Die neue Regelung schreibt vor, dass das Bundesinnenministerium einheitliche Standards und Schnittstellen für die Länder und Kommunen vorgeben soll, um Interoperabilität sicherzustellen. Denn bislang werden in der digitalen Verwaltung noch zu viele unterschiedliche Schnittstellen und Datenformate verwendet. Das erschwert an vielen Stellen eine effiziente Wiederverwendung von bereits entwickelten Lösungen im Sinne von „Public Money, Public Code“.

Der vorrangige Einsatz von Open Source Software soll den Regierungsfraktionen zufolge eine Beschleunigung der Verfahren, eine bessere Kooperation und eine höhere Souveränität ermöglichen.

Im Onlinezugangsgesetz findet sich daher nun künftig ein neuer eigener Passus zu Open Source und offenen Standards (§4 Elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, Absatz 3):

„Bei der Bereitstellung der IT-Komponenten im Sinne des Absatzes 1 sollen offene Standards und offene Schnittstellen verwendet werden und soll Open-Source-Software vorrangig vor solcher Software eingesetzt werden, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.“

In der Begründung dazu heißt es, dass Open Source Software künftig den Regelfall darstellen soll und eine Abweichung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sein soll. Bei einer Weiterentwicklung von bestehender Software soll „der weiter entwickelte Quellcode unter eine geeignete offene Software- und Open-Source-Lizenz“ gestellt und veröffentlicht werden. Die Software soll außerdem als Referenzimplementierung veröffentlicht werden und neben Open Source Software sollen zudem offene Standards und offene Schnittstellen verwendet werden.

Open Source kommt ins E-Government-Gesetz des Bundes

Das Onlinezugangs-Änderungsgesetz beinhaltet auch Änderungen an einer Reihe von weiteren, bereits bestehenden Gesetzen. So wird jetzt auch erstmals ein ganz neuer Absatz zu Open Source Software in das E-Government-Gesetz des Bundes aufgenommen (§16a Open Source):

„Die Behörden des Bundes sollen offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software Open-Source-Software vorrangig vor solcher Software beschaffen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.“

Diese neue Regelung soll zur Steigerung der digitalen Souveränität der Verwaltung dienen und im übrigen ebenso auch für die Weiterentwicklung von Softwarelösungen gelten. Ein von der OSB Alliance beauftragtes juristisches Gutachten hatte bereits eine solche Festschreibung von Open Source im E-Government-Gesetz des Bundes empfohlen.

Nachdem Open Source Software im allerersten Entwurf des Onlinezugangs-Änderungsgesetzes noch gar keine Rolle gespielt hatte, ist die jetzige Regelung eine große Verbesserung.

Wohin geht das Geld? Jetzt kommt es auf Beschaffung und Vergabe an

Damit die neuen Regelungen zum Vorrang von Open Source auch in der Praxis ihre Wirkung entfalten können, kommt es jetzt darauf an, dass diese auch bei den Beschaffungs- und Vergabestellen der öffentlichen Hand ankommen. Dafür müssen diese Vorgaben auch im Vergabegesetz verankert werden.

Denn die Bundesregierung bekennt sich zwar seit ihrer Amtsübernahme im Jahr 2021 u.a. in ihrem Koalitionsvertrag zu einem Vorrang für Open Source in der Verwaltung, die konkreten Investitionsentscheidungen der letzten Monate zeigen aber immer noch in eine ganz andere Richtung. Milliardenschwere Rahmenverträge werden auch weiterhin vornehmlich an marktbeherrschende proprietäre Anbieter vergeben und der Open-Source-Anteil bei den Bundesausgaben für Software-Entwicklung und Dienstleistungen lag seit Beginn der Legislaturperiode bei nur 0,5 Prozent, wie erst im Dezember 2023 die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Anke Domscheit-Berg ergab.

Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, den Vorrang für Open Source auch in der jetzt anstehenden Vergabereform zu verankern. Denn das E-Government-Gesetz gibt zwar grundsätzliche Impulse für die Digitalisierung der Verwaltung und formuliert politische Absichten und Ziele, es hat aber im Vergabealltag für einzelne Behörden oder Beschaffungsstellen keine Verbindlichkeit. Das Vergabegesetz hingegen macht den Beschaffungs- und Vergabestellen konkrete Vorgaben.

Zudem nehmen das E-Government-Gesetz und das Onlinezugangsgesetz in erster Linie Verwaltungs- und Fachverfahren in den Blick, während das Vergabegesetz auch in Fällen greift, wo es etwa um Infrastruktur geht oder wo ganz allgemeine Software- oder Cloudlösungen beschafft werden. Eine Verankerung im Vergaberecht ermöglicht den Vergabestellen somit, Open Source Software in ihren Vergaben flächendeckend rechtssicher einzufordern – nicht nur, wenn es um die Verwaltungsdigitalisierung geht.

Das Land Thüringen hat daher den Vorrang für Open Source sowohl im thüringischen E-Government-Gesetz als auch im landeseigenen Vergabegesetz verankert. Diesen Weg sollte die Bundesregierung ebenfalls gehen.

Peter Ganten, Vorstandsvorsitzender der Open Source Business Alliance – Bundesverband für digitale Souveränität e.V.:

„Die Regierungsfraktionen haben verstanden, dass eine schnelle, effiziente und nachhaltige Verwaltungsdigitalisierung nur mit Open Source Software und offenen Standards klappen kann. Das Onlinezugangs-Änderungsgesetz geht dafür einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir sind gespannt, ob in der Folge nun zukünftig auch wirklich stärker in digital souveräne Open-Source-Lösungen investiert wird, oder ob am Ende doch wieder Milliardenbeträge für proprietäre Software ausgegeben werden.“