Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag digitale Souveränität stärken und dafür bei Softwarebeschaffung und Eigenentwicklungen in erster Linie auf Open Source Software setzen. Das ist aber zunächst nur eine Absichtserklärung. Bisher fehlen noch konkrete Ansätze, dieses Ziel innerhalb der laufenden Legislaturperiode umzusetzen. Ein von der Open Source Business Alliance in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten macht jetzt spezifische Vorschläge, welche Hebel in Frage kommen und wie ein Vorrang von Open Source Software bei der Beschaffung rechtssicher gesetzlich verankert werden kann.
Bundesregierung will verstärkt auf Open Source Software setzen
Im Koalitionsvertrag und in der Digitalstrategie bekräftigt die Bundesregierung, dass sie ganz besonders auf Open Source Software und offene Standards setzen will, um so die digitale Souveränität der Verwaltung zu stärken. So heißt es etwa im Koalitionsvertrag „Für öffentliche IT-Projekte schreiben wir offene Standards fest. Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht.“
In Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Vorrang für Open Source Software und offene Standards bei der Beschaffung bereits verbindlich im E-Government-Gesetz geregelt. Andere Bundesländer wie beispielsweise Baden-Württemberg haben diesen Vorrang für Open Source Software in Verwaltungsvorschriften verankert. Auf Bundesebene gibt es bisher keine vergleichbare gesetzliche Regelung.
Das juristische Gutachten
Deswegen hat die Open Source Business Alliance bei Prof. Dr. Andreas Wiebe von der Georg-August-Universität Göttingen ein juristisches Gutachten mit der Fragestellung beauftragt, wie das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel der Bundesregierung, zur Stärkung der digitalen Souveränität auf Open Source Software und offene Standards zu setzen, mit Blick auf Vergabe-, Wettbewerbs-, Kartell- und Verfassungsrecht rechtssicher umgesetzt und in Gesetzesform gegossen werden kann.
Nach einer Betrachtung des Vergaberechts, der aktuellen Rechtsprechung und des Gleichbehandlungsgrundsatzes in §97 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass die Stärkung der digitalen Souveränität ein legitimes Ziel für den Gesetzgeber ist. Dieses Ziel rechtfertige eine vorrangige Beschaffung von Open Source Software zur Innovationsförderung im Rahmen der gesetzlich möglichen strategischen Beschaffung (§ 97 Abs. 3 GWB).
„Wegen des Systemcharakters von Software mit dem besonderen Aspekt der offenen Standards, der Kompatibilität und den Gesichtspunkten von Kooperation und Nachhaltigkeit erscheint eine generelle Bevorzugung [von Open Source Software] nicht nur sinnvoll, sondern erforderlich, um insbesondere Lock-In-Effekten bei Einsatz proprietärer Software entgegenzuwirken und eine langfristige Umstellung der Verwaltung zu bewirken, die für die Erreichung des Ziels der Herstellung digitaler Souveränität der Verwaltung am effektivsten erscheint.“ (Seite 30)
Der Gutachter untersucht anschließend verschiedene Optionen, wie eine vorrangige Beschaffung von Open Source vor proprietärer Software gesetzlich verankert werden könnte und beleuchtet jeweils die juristischen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten.
Der Regelungsvorschlag
Nach allen Abwägungen schließt der Gutachter, dass eine Regelung in der Vergabeverordnung oder im E-Government-Gesetz am zielführendsten erscheint, begründet dies und macht einen konkreten Formulierungsvorschlag für eine mögliche gesetzliche Regelung (Seite 39):
- Zur Gewährleistung einer weitreichenden Interoperabilität sind neue Anwendungen und Technologien mit offenen Schnittstellen sowie Standards auszustatten und hierüber nutzbar zu machen. Neue Anwendungen und Technologien sollen möglichst abwärtskompatibel sein.
- Der Einsatz von Open-Source-Software soll vorrangig vor solcher Software erfolgen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist und deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt sowie Anwendungen und Technologien eingesetzt werden, die über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig sind.
- Bei neuer Software, die von der öffentlichen Verwaltung oder speziell für diese entwickelt wird, ist der Quellcode unter eine geeignete Freie-Software- und Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen, soweit keine sicherheitsrelevanten Aufgaben damit erfüllt werden und dies lizenzrechtlich zulässig ist.
Peter Ganten, Vorstandsvorsitzender der Open Source Business Alliance:
„Bisher gibt es noch keine Initiative der Bundesregierung, den Vorrang für Open Source Software in der Fläche umzusetzen, obwohl in zahlreichen Beschlüssen der Bundesregierung und des IT-Planungsrats immer wieder bekräftigt wird, dass Open Source der Schlüssel für digitale Souveränität und eine schnellere und nachhaltigere Verwaltungsdigitalisierung ist. Mit dem Gutachten liegt jetzt eine juristisch fundierte Grundlage vor, über die man sich austauschen kann. Wir möchten damit einen Impuls für die politische Debatte geben, wie Open Source Software im Sinne des Koalitionsvertrages tatsächlich gestärkt werden kann. Denn es ist für die digitale Souveränität der Verwaltung zentral, dass eine gesetzliche Regelung noch in dieser Legislaturperiode angegangen wird und es nicht wie in der Vergangenheit nur bei frommen Absichtserklärungen bleibt.“


