Zum Ende des Jahres 2022 ist das bisherige Onlinezugangsgesetz ausgelaufen, das die Digitalisierung der deutschen Verwaltung steuern und vorantreiben sollte. Für das Nachfolgegesetz liegt jetzt ein erster Referentenentwurf vor. Die Open Source Business Alliance hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.

Das Fazit der OSB Alliance: Die Bedeutung von Open Source Software und offenen Standards für eine digital souveräne und effiziente Verwaltung wird im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Dadurch bleibt Potential ungenutzt. Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen reichen nicht aus, um die Verwaltungsdigitalisierung entscheidend voranzubringen und zu beschleunigen. Der Gesetzentwurf bleibt somit weit hinter seinen Möglichkeiten zurück.

Open Source Software und offene Standards sind die Voraussetzung für eine schnelle und effiziente Verwaltungsdigitalisierung

Der Einsatz von Open Source Software ist deshalb so relevant für das Onlinezugangsgesetz, weil er eine entscheidende Voraussetzung für die Stärkung der digitalen Souveränität in der öffentlichen Verwaltung darstellt. Denn Open Source Software stellt sicher, dass die verwendeten Systeme unabhängig überprüfbar, gestaltbar und austauschbar sind. Die Bundesregierung hat sich in zahlreichen Beschlüssen und Papieren zu digitaler Souveränität und einem verstärkten Einsatz von Open Source bekannt, so u.a. im Koalitionsvertrag und in der Digitalstrategie. Es wirkt vor diesem Hintergrund besonders seltsam, dass der Gesetzentwurf an keiner Stelle Vorgaben zu offenen Standards oder Open Source macht.

Zumal Open-Source-Technologien und offene Standards zudem die niedrigschwellige Nachnutzung von einmal entwickelten Softwarelösungen ermöglichen. So können Bundesländer und Kommunen Lösungen, die andere bereits entwickelt haben bei sich betreiben oder an ihre Bedürfnisse anpassen. Der Gesetzentwurf verpasst allerdings die Chance, die Entwicklung und Nutzung von Open Source Software und offenen Standards sowie von Open Source Referenzimplementierungen verbindlich vorzugeben. Zusammen mit einer verpflichtenden Nutzung des OpenCoDE Repositories für die Verwaltung hätte so ein echter Gamechanger für Interoperabilität, eine erfolgreiche Nachnutzung von einmal entwickelten Softwarelösungen und somit für eine schnellere Verwaltungsdigitalisierung erreicht werden können.

Zentrale Basisdienste sind künftig kritische Infrastruktur

Der Gesetzentwurf strebt eine Vereinheitlichung zwischen den verschiedenen Stellen von Bund, Ländern und Kommunen an, indem vom Bund zentralisierte Basisdienste bereitgestellt werden sollen, die dann von Ländern und Kommunen mitgenutzt werden können oder müssen. Diese angestrebte Vereinheitlichung bzw. Zentralisierung von bestimmten Basisdiensten ist zu begrüßen.

Basisdienste wie Bürgerkonto und Postfach sind somit allerdings in Zukunft kritische Infrastruktur für das Funktionieren der gesamten deutschen Verwaltung. Sollten diese einmal nicht funktionieren, wäre die Verwaltung komplett lahmgelegt. Umso wichtiger ist es hier, Open Source zwingend als Standard und als Mindestanforderung für die Sicherung der digitalen Souveränität vorzuschreiben – ebenso wie den Nachweis, dass diese Dienste parallel bei unterschiedlichen Betreibern betrieben werden können.

Deutsche Verwaltungscloud nicht vergessen

Digitale Verwaltungslösungen werden zukünftig mehr und mehr über Webservices abgewickelt werden. Auch Kommunen werden sich dieses Vorgehen zu eigen machen und sich zu größeren Verbünden zusammenschließen. Schon allein mit Blick auf die vom Bund in Zukunft zentral angebotenen Basisdienste wird deutlich, dass die Deutsche Verwaltungscloud daher zunehmend eine wichtige Rolle für die Verwaltungsdigitalisierung spielen wird.

Der Gesetzentwurf muss daher auch für die Infrastrukturen, auf denen Verwaltungsdienstleistungen betrieben werden, klare Mindestanforderungen benennen. Hierzu gehören mindestens offene Schnittstellen für Cloud-Angebote für die öffentliche Verwaltung, wie es auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehalten ist.

Die vollständige Stellungnahme der Open Source Business Alliance finden Sie hier