In Thüringen soll das Vergabegesetz reformiert werden, derzeit liegen zwei konkurrierende Gesetzentwürfe vor. Der Gesetzentwurf der CDU will hierbei den bisher geltenden Vorrang für Open Source Software bei der Beschaffung ersatzlos streichen. Die OSB Alliance mahnt an, dass bei der Gesetzesreform dieser vorrangige Einsatz von Open Source Software und offenen Standards unbedingt beibehalten werden muss. Außerdem macht die OSB Alliance einen Vorschlag, wie der bestehende Absatz im Gesetz noch verbessert werden kann.

Thüringen als Open-Source-Vorreiter

Thüringen war 2020 das erste Bundesland, das einen Vorrang für Open Source Software bei der Beschaffung durch die öffentliche Hand im Vergabegesetz des Landes verankert hat. Andere Bundesländer wie beispielsweise Schleswig-Holstein sind dem Beispiel Thüringens nachgefolgt und haben die vorrangige Beschaffung von Open Source Software ebenfalls auf Gesetzesebene verankert. Auch auf Bundesebene wird auf das Beispiel Thüringens geschaut, so findet sich beispielsweise im Gesetzentwurf für die Änderung des Onlinezugangsgesetzes eine Formulierung, die vom Thüringer Vergabegesetz inspiriert ist. Auch in der Praxis sticht Thüringen mit seinem Engagement in Bund-Länder-Initiativen wie dem Zentrum für digitale Souveränität, der Entwicklung des souveränen Arbeitsplatzes für die öffentliche Verwaltung sowie weiteren Initativen hervor.

Thüringen gilt somit bundesweit als Vorbild und Vorreiter, was den konsequenten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung angeht.

Gesetzentwurf der CDU widerspricht der Beschlusslage auf Bundesebene

Vor diesem Hintergrund wäre es ein dramatischer Rückschritt, den Vorrang für Open Source, wie er derzeit in §4 Abs. (2) des Thüringer Vergabegesetzes gefasst ist, ersatzlos zu streichen, wie es der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU vorschlägt. Dieser Vorschlag ist insbesondere vor dem Hintergrund unverständlich, dass der Bundesparteitag der CDU im November 2019 in seiner „Digitalcharta Innovationsplattform: D“ Offenheit als Standard beschlossen und sich damit zu dem Prinzip „Public Money, Public Code“ bekannt hat. Der Vorschlag, den derzeitigen Vorrang für Open Source Software im Thüringer Vergabegesetz zu streichen, steht also im Widerspruch zu diesem Bundesparteitagsbeschluss der CDU.

Deshalb empfiehlt die Open Source Business Alliance die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der den Vorrang für Open Source im Vergabegesetz unangetastet lassen würde.

Verbesserungsvorschlag für den konsequenten Vorrang für Open Source

In §4 Abs. (2) des Thüringer Vergabegesetzes findet sich derzeit die Einschränkung, dass Open Source Software nur dort vorrangig eingesetzt werden soll, wo es „technisch möglich und wirtschaftlich“ ist. Diese Einschränkung stellt aufgrund der vagen Formulierung ein Schlupfloch für Beschaffungs- und Vergabestellen dar, das in der Praxis dazu führen kann, dass Open Source Software im Zweifelsfalle nicht vorrangig eingesetzt wird. Denn es gibt keine eindeutig verbindlichen Definitionen, wann „der vorrangige Einsatz von Open Source Software technisch möglich und wirtschaftlich“ ist. Grundsätzlich ist eine Umsetzung immer technisch machbar, wenn der Wille da ist. Und aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ergibt sich beim Einsatz von Open Source immer eine bessere Wirtschaftlichkeitsbilanz, da öffentlich finanzierte Software ganz im Sinne von „Public Money, Public Code“ der Allgemeinheit sowie anderen Behörden zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt wird.

Auch ein juristisches Gutachten aus dem Dezember 2022, das sich mit wettbewerbs-, vergabe-, kartell- und verfassungsrechtlichen Fragen rund um die vorrangige Beschaffung von Open Source Software auseinandergesetzt hat, kommt zu dem Schluss, dass der gesetzliche Vorrang für Open Source Software bei der Beschaffung ohne Einschränkungen mit Bezug auf die „technische und wirtschaftliche Möglichkeit“ erfolgen sollte. Denn für diese Einschränkung würden sich erhebliche Auslegungsprobleme ergeben. Ein Ausschluss bei Ungeeignetheit von Open Source Software würde sich schon aus der Vorrangklausel ergeben, die nicht eingreift, wenn keine geeignete Open Source Software zur Verfügung steht.

Aus diesem Grund empfiehlt die OSB Alliance, die bisherige Einschränkung in §4 Abs. (2) zum vorrangigen Einsatz von Open Source Software im Zuge der Thüringer Vergabereform ersatzlos zu streichen.

Peter Ganten, Vorstandsvorsitzender der OSB Alliance:

„Wenn sich die CDU mit ihrem Gesetzentwurf gegen den Vorrang von Open Source Software durchsetzen würde, hätte das fatale Folgen für die Glaubwürdigkeit der früheren digitalpolitischen Beschlüsse der Partei und würde einen enormen Rückschlag für die positiven Entwicklungen Thüringens in Bezug auf die digitale Souveränität bedeuten. Gerade das Bundesland, das bisher als wegweisend gilt und digitalpolitisch eine Vorbild-Funktion für andere Bundesländer erfüllt, würde einen Vertrauensverlust erleiden, den es nicht verdient hat.“

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.