Eine allgemeine Vergabebeschleunigung darf nicht dazu führen, dass vorhandene Abhängigkeiten von einzelnen proprietären Softwareanbietern sich weiter festigen – denn das würde den Zielen zu digitaler Souveränität aus dem Koalitionsvertrag, genauso wie einer effizienten Digitalisierung selbst, zuwiderlaufen. Für den am 06.08.25 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge wurde die Open Source Business Alliance im Vorfeld im Rahmen der Verbändebeteiligung auch um eine Stellungnahme gebeten. Die Vorschläge der OSBA fanden bisher leider keinen Eingang in den Gesetzentwurf. Der Bundestag hat im Gesetzgebungsverfahren die Chance, den Gesetzentwurf in dieser Hinsicht noch nachzubessern.

Mit der Vergabereform die digitale Souveränität stärken

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die digitale Souveränität der Verwaltung zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen müssen alternative Softwarelösungen aufgebaut bzw. gestärkt werden, die unabhängig kontrolliert, gestaltet und insbesondere auch ausgetauscht werden können.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ebenfalls festgelegt, dass sie Open Source Software gezielt vorantreiben und „ambitionierte Ziele für Open Source“ festlegen will. Bundesdigitalminister Wildberger kündigte im Mai 2025 auf einer Konferenz an, Open Source und offene Standards zum „Leitprinzip“ in der IT-Architektur des Bundes machen zu wollen.

Der Staat hat als größter IT-Einkäufer in Deutschland eine enorme Marktmacht, daher muss er als Ankerkunde seiner Verantwortung gerecht werden und über den öffentlichen Einkauf die Lösungen nachfragen, die er für die Stärkung der digitalen Souveränität benötigt. So kann ein starkes Ökosystem mit vielfältigen Open-Source-Lösungen entstehen, die der Staat nutzen kann.

Die konkreten Ziele der Bundesregierung für die Stärkung der digitalen Souveränität lassen sich nur durch Anpassungen im Vergaberecht und durch entsprechende Regelungen für eine verstärkte Beschaffung von Open Source Software erreichen. Daher muss die Vergabereform der Bundesregierung – das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – genutzt werden, um eine vorrangige Beschaffung von Open Source Software im Vergaberecht zu verankern.

Vorrang für Open Source Software verankern

Wir schlagen vor, eine „Open Source by Default“ Regelung im Vergaberecht zu verankern. Unser Formulierungsvorschlag:

  1. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Software oder softwaregestützte Systeme werden offene Standards und Schnittstellen sowie Open Source Software vorrangig vor solcher Software berücksichtigt, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.
  2. Bei neuer Software, die von der öffentlichen Verwaltung oder speziell für diese entwickelt wird, ist der Quellcode unter eine geeignete Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen.

Eine derart vereinfachte bzw. bevorzugte Beschaffung von Open Source Software würde sowohl den Wettbewerb stärken als auch die Digitalisierung beschleunigen, und damit direkt auf die erklärten Ziele des Gesetzentwurfes einzahlen. Gleichzeitig können Zukunftsmärkte geöffnet werden.

Der Staat kann mit einer solchen Regelung gezielt den strategischen Einsatz von Open Source Software durch die öffentliche Hand befördern, indem er der IT-Industrie einen deutlichen Nachfragewunsch signalisiert. Das gibt der Privatwirtschaft Planungs- und Investitionssicherheit.

Keine Festigung bestehender Abhängigkeiten

Peter Ganten, Vorstandsvorsitzender der Open Source Business Alliance – Bundesverband digitale Souveränität e.V.:

„Der Gesetzentwurf ist grundsätzlich positiv, doch es fehlen verbindliche Regelungen zu Open Source, digitaler Souveränität und offenen Technologien. Ohne diese droht der Entwurf, lediglich den Status quo zu verwalten, statt echte Modernisierung zu bewirken. Als größter IT-Einkäufer Deutschlands hat der Staat eine bedeutende Marktmacht und sollte diese gezielt einsetzen, um durch den öffentlichen Einkauf digitale Souveränität zu stärken. Die Novellierung bietet das Potential, die derzeit bei vielen Vergabestellen bestehende Unsicherheit über die Zulässigkeit von Open Source zu beseitigen. Diese Chance wird mit dem Entwurf des Kabinetts verpasst, was zu einer einseitigen Bevorzugung proprietärer Anbieter führt. Um dem entgegenzuwirken, braucht es klare Rahmenbedingungen im Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge.“

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.