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Von Ludger Schmitz*

Eltern kennen das von ihren Kindern: Fehler lassen sich locker zweimal machen, entgegen aller Warnungen und auch wenn es schmerzt. Die Bundesregierung verhält sich mit einen zweiten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) ähnlich. Nur heißt das diesmal nicht mehr so, sondern “Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ (hat aber nichts mit Flensburg zu tun). Das erste VDS-Gesetz wurde 2007 beschlossen und drei Jahre später vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig kassiert. Die EU-Richtlinie zum gleichen Thema hat der Europäische Gerichtshof im April 2014 als Verstoß gegen die EU-Grundrechte-Charta aufgehoben. Eine neue gibt es nicht, sonst wartet die deutsche Regierung gern auf EU-Vorgaben.

Es ist jetzt schon abzusehen, dass auch das neue Gesetz scheitern wird. Die Telekommunikationsunternehmen werden klagen, weil sie die Kosten – laut Regierung 260 Millionen Euro, laut Branchenverband eco 600 Millionen – selbst tragen sollen. Diese an die Kunden weiterzugeben würde das Geschäft schädigen. Aber vor allem Bürgerrechtsorganisationen haben umgehend Klagen angekündigt. Selbst in Justizministerium gibt es Zweifel an der Verfassungskonformität. Die Regierung rennt wissentlich in eine Blamage.

Keinerlei Daten zeigen an, dass Vorratsdatenspeicherung Verbrechen verhindert oder die Aufklärungsquote steigt. Obwohl VDS also sinnlos ist, will die Bundesregierung sie – und damit das Grundrecht auf Privatsphäre abschaffen. Alexander Sacher, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft: „Das Prinzip bleibt immer das Gleiche: So viel wie möglich von den eigenen Leuten erfahren, um sie zu überwachen.“ Er sieht übles voraus: „Es ist noch nicht das Ende der Fahnenstange.“

Die Bundesregierung antworte auf Klagen über zu viel Überwachung mit noch mehr Überwachung, klagt Sacher. Das verstärkt nur die von Politikern gern beklagte Politikverdrossenheit, die Kluft zwischen „wir da unten“ und „die da oben“. Der zweite Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung behindert auch eine Akzeptanz von allem, was die Politik in Sachen IT macht.

Vor nicht einmal drei Monaten wurde im Bundesinnenministerium der „eGovernment Monitor“ vorgelegt. Demnach ist die Nutzung von eGovernment-Angeboten deutlich rückläufig. Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, erklärte damals: „Wir brauchen eine bessere Auffindbarkeit der Angebote, mehr Transparenz in Sachen Datenschutz und Datensicherheit sowie mehr durchgehend elektronische Verwaltungsdienstleistungen.“ Mit Vorratsdatenspeicherung wird daraus nichts.

Genau so kontraproduktiv läuft es bei der IT vom Bund bis zu den Gemeinden. Offene Systeme werden wieder durch proprietäre ersetzt. Dass Open-Source-Software nicht nur Kosten einspart und lokale IT-Anbieter fördert, sondern vor allem mehr Optionen für künftige Entwicklungen eröffnet, ist europaweit bekannt und Grundlage einer entsprechende Open-Source-Orientierung vieler, auch konservativer Regierungen. Die EU-Kommission baut ihre IT auf Open Source um und bietet anderen Regierungen Hilfen an, die Bundesregierung wartet (anders als bei VDS) auf Vorgaben aus Brüssel. Deutschland ist ein Gletscher: mächtig, einschneidend, langsam – und dahinschmelzend.

*Ludger Schmitz ist freiberuflicher Journalist in Kelheim.