Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant eine Reform des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“). Im Vorfeld der Gesetzesreform hat das Ministerium Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Unternehmen dazu aufgerufen, Stellungnahmen dazu abzugeben, welche Schwerpunkte hierbei besonders berücksichtigt werden sollen. Die Open Source Business Alliance hat beim BMWK eine Stellungnahme eingereicht und dafür geworben, digitale Souveränität und Open Source Software bei der Vergaberechtsreform besonders in den Fokus zu nehmen.

Stärkung der digitalen Souveränität

Um bestehende Abhängigkeiten der öffentlichen Verwaltung von einzelnen Software-Anbietern zu verringern, hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ebenso wie in der Digitalstrategie zur Stärkung der digitalen Souveränität bekannt. Um das zu erreichen will sie verstärkt auf den Einsatz von Open Source Software in der Verwaltung setzen. Konsequenterweise muss sich dieser Ansatz auch in der Vergaberechtsreform niederschlagen.

Hierfür sind verschiedene konkrete Umsetzungsmöglichkeiten im Vergaberecht möglich:

  • Verbindliche Mindestanforderungen an Software-Anbieter, die an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen:
    Zu diesen Mindestanforderungen sollten die Verwendung offener Standards und Schnittstellen gehören, die Offenlegung des Quellcodes, die Ablage des Quellcodes im OpenCoDE Repository für die öffentliche Verwaltung sowie Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
  • Im Rahmen eines Vergabeverfahrens bereits in der Leistungsbeschreibung Aspekte berücksichtigen, die zur Stärkung der digitalen Souveränität beitragen:
    Hier können z.B. die oben genannten Anforderung von offenen Standards und Schnittstellen aufgeführt werden.
  • Souveränitätsaspekte bei den Zuschlagskriterien berücksichtigen:
    Hierfür müsste ein Bewertungssystem entwickelt werden, anhand dessen festgestellt werden kann, ob und wie sehr Produkte digitale Souveränität ermöglichen. Analog zu einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung könnte somit in Zukunft auch eine Souveränitätsbetrachtung im Vergabeverfahren durchgeführt werden.
  • Vorrang von Open Source Software bei der Beschaffung:
    Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die Absicht bekräftigt, Entwicklungsaufträge in der Verwaltung grundsätzlich als Open Source Software zu beauftragen und hierbei offene Standards festzuschreiben. Während beispielsweise Thüringen oder Schleswig-Holstein bereits in den jeweiligen E-Government-Gesetzen ein Vorrang von Open Source Software bei der Beschaffung verankert haben, gibt es eine vergleichbare Regelung auf Bundesebene noch nicht. Der Vorrang von Open Source Software muss bei der Vergaberechtsreforrn gesetzlich festgeschrieben werden.
  • Anpassung der ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT) für die Beschaffung von Open Source Software:
    Die EVB-IT adressieren die Beschaffung von Open Source Software derzeit nicht und gehen stets von proprietärer Software aus. Ein Anpassung der EVB-IT würde sowohl den Anbietern als auch den ausschreibenden Stellen eine Beschaffung von Open Source Software erleichtern. Dies würde auch dazu führen, dass Beschaffungsstellen einen größeren Teil des vorhandenen Anbietermarktes adressieren und in Vergabeverfahren einbeziehen können als bisher.
  • Aufklärung und Unterstützung der Beschaffungsstellen:
    Um die digitale Souveränität und den Einsatz von Open Source in der Verwaltung zu stärken, braucht es über gesetzliche Anpassungen hinaus auch eine Unterstützung der Beschafferinnen und Beschaffer. Hier ist eine Aufklärung darüber erforderlich, dass und wie Open Source Software sowie entsprechende (Support-)Dienstleistungen bereits heute rechtssicher ausgeschrieben und beschafft werden können. Das Zentrum für digitale Souveränität oder vergleichbare Open Source Program Offices (OSPOs) der Verwaltung können den Beschaffungsstellen beratend und unterstützend zur Seite stehen.

Sozial und ökologisch nachhaltige Beschaffung durch Open Source

Das BMWK möchte bei der Vergaberechtsreform auch einen besonderen Fokus auf die umwelt- und klimafreundliche Beschaffung sowie die sozial nachhaltige Beschaffung legen. Da sich der Einsatz von Open Source Software positiv auf unterschiedlichste Gemeinwohlaspekte auswirkt und auch entscheidend zum Klimaschutz beitragen kann, sollte Open Source Software in Vergabeverfahren auch vor diesem Hintergrund einen Vorrang bzw. eine deutlich bessere Bewertung bei den Zuschlagskriterien erhalten.

Zusätzlich sollte das Prinzip „Public Money, Public Code“ in der Vergaberechtsreform festgeschrieben werden. Software, die mit Umwelt-Zertifikaten wie z.B. dem „Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte“ oder dem „Blauen Engel für den energieeffizienten und ressourcenschonenden Rechenzentrumsbetrieb“ ausgezeichnet wurde, sollte in Vergabeverfahren besser bewertet werden.

Die vollständige Stellungnahme der Open Source Business Alliance zur Vergaberechtsreform finden Sie hier.