Der Digital Markets Act (DMA) reguliert die größten digitalen Plattformen, um ihre Möglichkeiten einzuschränken, ihre Marktmacht auszunutzen. Das Ziel ist ein fairer und wettbewerbsfähiger Markt in der EU. Die Free Software Foundation Europe (FSFE) befasst sich intensiv mit dem DMA und erklärt im Gespräch mit der OSBA, welche Relevanz der DMA für Interoperabilität, Open Source und den Kampf gegen Vendor-Lock-Ins hat.
Der DMA nimmt nur die größten digitalen Gatekeeper ins Visier
Der Digital Markets Act (DMA) – auf Deutsch „Gesetz über digitale Märkte“ – reguliert die wirtschaftliche Aktivität großer digitaler Plattformen, die als Gatekeeper fungieren. Hierdurch sollen Monopole bekämpft werden und in der EU soll ein fairer und wettbewerbsfähiger Markt für Online-Plattformen geschaffen werden.
Der DMA nimmt also nur die größten Tech-Konzerne ins Visier, wie z.B. Google, Meta, Amazon, Apple und Microsoft. Nur für diese „core platform services“ gilt der DMA überhaupt.
Der DMA macht diesen Unternehmen Vorgaben, damit sie ihre Marktmacht nicht zu extrem ausnutzen. So geben z.B. die Artikel 6 (3) und 6 (4) des DMA vor, dass Nutzer auf ihren digitalen Geräten immer die Möglichkeit bekommen müssen, vorinstallierte Apps oder Programme wieder zu deinstallieren oder auch Apps oder Appstores von Dritten auf ihren Geräten zu installieren. Diese Vorgaben sind gerade für Open-Source-Lösungen wie beispielsweise den F-Droid-Store besonders relevant.
Mit dem DMA raus aus dem Vendor-Lock-In
Die Free Software Foundation Europe (FSFE) befasst sich intensiv mit dem DMA und damit, wie er zum Vorteil von Nutzern und Open-Source-Entwicklern genutzt werden kann.
Im Gespräch mit der Open Source Business Alliance erklärt Lucas Lasota von der FSFE, dass die wenigsten Nutzer heute das Gefühl hätten, Kontrolle über ihre digitalen Endgeräte zu besitzen. Das sei auch kein Wunder: Allein Google und Apple würden gemeinsam 99 Prozent des weltweiten Marktes für Smartphone-Betriebssysteme abdecken. Und diese Marktmacht würden die Unternehmen nutzen, um die Nutzer in Lock-Ins zu drängen: Geräte funktionieren nur, wenn man sich einen Online-Account bei dem entsprechenden Unternehmen anlegt, Third-Party-Appstores können nicht installiert werden und Interoperabilität wird verhindert. Auf diese Weise verhindern die Tech-Giganten einen gesunden Wettbewerb und erschweren den Marktzugang für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Dabei finden 94 Prozent aller Software-Entwicklungen in der EU in KMUs mit weniger als 9 Angestellten statt.
„Der DMA ist dazu gedacht, die Interessen von kleineren Tech-Unternehmen zu schützen, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den Markteintritt zu erleichtern. Der DMA ist also ein Enabler für kleinere Unternehmen“, so Lasota.
Der EU-Markt soll strukturell fairer werden
US-Präsident Trump und ein großer Teil der US-amerikanischen Medien würden derzeit allerdings Stimmung gegen den DMA machen, sagt Lasota. „Trump versucht den DMA in einem schlechten Licht darzustellen und ihn in seinen Handelskrieg mit reinzuziehen. Er behauptet, das Ziel des DMA sei „Europa vs. USA“. Aber das stimmt nicht, es geht nicht um „EU vs. USA“, sondern um „Big Tech vs. Small Tech“. Wir sehen auf der ganzen Welt Initiativen, Gesetze für einen fairen Wettbewerb in der Digitalbranche zu beschließen. Das passiert nicht nur in der EU, sondern z.B. auch in Brasilien, Australien, Japan und Südkorea.“
Die FSFE sieht sich selbst als Unterstützerin bei der Durchsetzung des DMA: „Wir wollen strukturelle Veränderungen für mehr Interoperabilität erreichen“, sagt Lucas Lasota. „Dabei spielt Freie Software eine wichtige Rolle. Wenn wir mehr interoperable und europäische Software-Lösungen fördern wollen, dann muss die EU-Kommission insbesondere Freie Software und kleinere Tech-Unternehmen fördern.“
Die FSFE betont, dass bereits jetzt Veränderungen durch den DMA auf dem EU-Markt bemerkbar sind. So müssen Betriebssysteme den Nutzern ein Dialogfenster anbieten, bei dem die Nutzer auswählen können, welchen Browser sie als Standard-Browser nutzen wollen. Und bei iOS und Android müssen jetzt auch alternative App-Stores wie z.B. F-Droid zugelassen werden. Bisher haben die Digital-Riesen den Zugang für alternative App-Stores komplett blockiert, das dürfen sie nun nicht mehr.
What‘s next?
Im April 2025 verhängte die EU-Kommission das erste Mal Strafzahlungen gegen Apple und Meta im Zusammenhang mit dem DMA. Apple wurden Strafen in Höhe von 500 Millionen Euro auferlegt, da das Unternehmen App-Entwickler daran hindert, Verbrauchern Angebote außerhalb des App-Stores von Apple zugänglich zu machen. Meta wiederum bekam eine Strafe wegen des gesetzeswidrigen „Pay-or-consent-Modells“ auferlegt.
Doch Lucas Lasota zufolge geht es der FSFE weniger darum, dass Strafen gegen die Gatekeeper verhängt werden, sondern darum, die Marktlandschaft zu verändern und die Strukturen, nach denen der Markt funktioniert: „Wir wollen Interoperabilität als Standard etablieren“.
Um das zu erreichen, könnten jetzt nach und nach weitere Services kritisch in den Blick genommen werden, die unter die DMA-Regulation fallen. Dazu gehören u.a. Online-Suchmaschinen, Soziale Netzwerke, Betriebssysteme und Cloud Services. Gerade bei Cloud Services gäbe es wohl Ansatzpunkte, um auch hier den DMA zu als Instrument zu nutzen, damit fairere Marktbedingungen für alle hergestellt werden.
Künstliche Intelligenz fällt derzeit zwar nicht pauschal in den Anwendungsbereich des DMA, aber sobald KI den Endnutzern als Anwendung zur Verfügung gestellt wird, schon.
„Wir behalten ein Auge auf KI-Anwendungen, die auf Geräten und in Betriebssystemen implementiert werden“, so Lasota.
Die Strafen gegen Apple und Meta sind also nur der Anfang eines Prozesses, an dessen Ende ein fairer und interoperabler Software-Markt stehen soll.



