Im Juni 2026 hat die EU-Kommission ihr Tech Sovereignty Package vorgestellt und darin festgehalten, dass Open Source einen entscheidenden Beitrag zur digitalen Souveränität der EU leistet. Jetzt hat sie ihren Entwurf für ein neues EU-Vergaberecht vorgelegt, in dem kaum etwas Verbindliches von dieser Erkenntnis übrig bleibt.
Europas größter Open-Source-Branchenverband, die Open Source Business Alliance – Bundesverband für digitale Souveränität (OSBA), nimmt auf Einladung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) Stellung zum Entwurf des EU Public Procurement Act vom 9. September 2026. Die OSBA kritisiert, dass die EU einen zentralen Hebel für digitale Souveränität und Resilienz der europäischen Verwaltung sowie für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der EU ungenutzt lässt.
Der OSBA-Vorschlag: Open Source und Souveränität wird Zuschlagskriterium.
„Die Kommission betont immer wieder, wie entscheidend der verstärkte Einsatz von Open Source für die digitale Souveränität ist. Jetzt muss sie das aber auch in das Gesetz schreiben, das darüber entscheidet, wo das Geld ausgegeben wird“, sagt Peter Ganten, Vorstandsvorsitzender der OSBA. „Das europäische Vergaberecht entscheidet darüber, ob die Mitgliedstaaten in weitere Abhängigkeiten mit Kostensteigerungen und Sicherheitsrisiken investieren oder in eine offene, souveräne digitale Infrastruktur, die Europa endlich unabhängig und wettbewerbsfähig macht.“
EU will mehr Open Source – ohne rechtliche Umsetzung bleibt die Absicht wirkungslos
Im Tech Sovereignty Package fordert die EU-Kommission, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten Open Source und offene Standards in der öffentlichen Verwaltung fördern. Der entscheidende Hebel dafür ist das Vergaberecht. Der Entwurf für den Public Procurement Act legt aber bislang keinen Schwerpunkt auf Open Source, genauso wenig wie eine Pflicht, Open Source stets beim Beschaffungsverfahren zu prüfen oder zu bevorzugen. Die Ziele der EU-Kommission aus dem Tech Sovereignty Package sind damit noch nicht im Vorschlag für das neue EU-Vergaberecht abgebildet.
Vergaberecht als entscheidender Hebel für digitale Souveränität
Öffentliche Auftraggeber in der EU kaufen jedes Jahr für rund 2,6 Billionen Euro Dienstleistungen und Produkte ein, das sind etwa 15 Prozent der Wirtschaftsleistung der EU. Das neue Vergaberecht setzt den Rahmen dafür, wie dieses Geld ausgegeben wird. Als Verordnung gilt der Public Procurement Act unmittelbar, ohne Umsetzung in deutsches Recht.
Bei Software geht es um mehr als Budgets: Wie die Mittel eingesetzt werden, entscheidet darüber, ob die EU digital souverän wird, ob sie sich gegen Ausspähung und Angriffe aus Drittstaaten schützen und im weltweiten Wettbewerb um Software-Innovationen bestehen kann. Hierfür liefert die OSBA drei konkrete Vorschläge für die Gestaltung des Vergaberechts:
1. Vorrang für Open Source
Damit digitale Souveränität, Resilienz und Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden können, muss im EU-Vergaberecht ein klarer Vorrang für Open Source verankert werden – am besten über ein eigenes Kapitel zur Beschaffung von IT-Lösungen mit konkreten Vorgaben für Open Source.
2. „Buy European“ reicht nicht
Souveränität ist keine Frage des Standorts, an dem ein Rechenzentrum steht oder wo die Software entwickelt wird, sondern es geht darum, die eigene Infrastruktur kontrollieren zu können. Deswegen ist ein Open-Source-First-Ansatz wichtiger als eine europäische Präferenz.
3. Klare Leitlinien für Umsetzung der EU-Ziele
Wenn die EU-Kommission das Ziel verfolgt, dass mehr Open Source in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt wird, dann muss sie im Zuge des Public Procurement Acts standardisierte Vertragsdokumente, Leitlinien oder Handreichungen veröffentlichen, die den Verwaltungsangestellten die Beschaffung von Open Source Software erleichtern.
Die Stellungnahme der OSBA ist unter diesem Link abrufbar.

