• Abhängigkeiten und Sicherheitsrisiken mit nachhaltigen Software-Alternativen überwinden
• Öffentliche Gelder strategisch investieren statt immer weiter steigende Lizenzkosten zu erdulden: 20 Prozent der Software-Ausgaben des allgemeinen IT-Budgets für Open Source als erster Schritt vorgeschlagen
• Umsetzung: Zustimmungsvorbehalt des Digitalministers als Hebel für digitale Souveränität nutzen
Die Open Source Business Alliance (OSBA) nimmt die aktuelle Haushaltsdebatte zum Anlass, eine verbindliche Open-Source-Quote für die IT-Ausgaben des Bundes zu fordern: Sie schlägt als ersten Schritt vor, 20 Prozent der Ausgaben für Software vom allgemeinen IT-Budget von rund sieben Milliarden Euro in offene Software zu investieren, statt für hunderte Millionen Euro proprietäre Lizenzen von monopolartigen Tech-Konzernen einzukaufen. Möglich wäre das mit dem IT-Zustimmungsvorbehalt des Digitalministers.
Die Bundesregierung könnte mit der Umleitung dieser Mittel ohne neue Kosten ihren selbst gesteckten Zielen näher kommen:
Digitale Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit der europäischen IT-Wirtschaft und resiliente Infrastrukturen auch als Grundlage der nationalen Sicherheit.
Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger selbst hatte in der Haushaltsdebatte im Bundestag am 8. September 2026 die Richtung vorgegeben: „Digitale Souveränität heißt: In jeder Situation, auch unter Druck, selbst entscheiden und handeln zu können. Dafür brauchen wir eigene Fähigkeiten, starke Alternativen und verlässliche Partner.“ Erreichbar ist das nur mit quelloffener Software ohne Abhängigkeiten und mit voller Kontrolle über die eigenen Daten und Infrastrukturen.
In offene Software investieren statt proprietäre Lizenzen einkaufen
Allein für Haushaltstitel im Bereich Aufträge und Dienstleistungen von Informationstechnik sowie für Soft- und Hardware sind über alle Ministerien hinweg rund sieben Milliarden Euro veranschlagt. Wie dieses Geld ausgegeben wird, entscheidet nach Auffassung der OSBA maßgeblich darüber, ob der Staat digital souverän wird oder in Abhängigkeiten verharrt: 2025 gab die Bundesverwaltung fast eine halbe Milliarde Euro allein für Microsoft-Lizenzen aus, mit steigender Tendenz. Hinzu kommen milliardenschwere Verträge mit anderen proprietären Anbietern wie beispielsweise Oracle. Im Haushaltsentwurf für 2027 stehen diesen Summen nur rund 50 Mio. Euro für den Aufbau eigener, quelloffener Alternativen gegenüber.
Mit diesen Mitteln kann zwar die Open-Source-Transformation der Bundesverwaltung in kleinen Schritten weiter vorangetrieben werden, gleichzeitig sind die geplanten Gelder für Open Source nur ein Bruchteil dessen, was für Software-Lizenzen ausgegeben wird, die dem Bund vor allem laufende Kosten ohne nachhaltige Wertschöpfung hinterlassen.
Investiert der Staat jedoch in Open Source Software, kann das Ergebnis von der Allgemeinheit genutzt, weiterentwickelt und von jeder Behörde nachgenutzt werden. Neben der richtigen Förderung der Transformation braucht es deswegen jetzt auch eine zielgerichtete Steuerung der Ausgaben.
20 Prozent für Open Source als erster konkreter Schritt Richtung digitaler Souveränität
Die OSBA fordert konkret: eine verbindliche Vorgabe, dass vom Software-Anteil der rund sieben Milliarden des allgemeinen IT-Budgets der Ministerien mindestens 20 Prozent in Open Source fließen. Das würde keine zusätzlichen Kosten im Haushalt verursachen, sondern nur eine Umschichtung innerhalb der ohnehin geplanten Ausgaben darstellen. Es wäre ein erster, konkreter Schritt, die im Koalitionsvertrag versprochenen „ambitionierten Ziele für Open Source“ mit konkreten Zahlen und einer Strategie zu unterlegen.
Möglich wäre das über den IT-Zustimmungsvorbehalt: Seit Ende 2025 muss das Digitalministerium IT-Ausgaben anderer Ressorts zustimmen, die entweder mehr als eine halbe Million Euro pro Jahr oder mehr als drei Millionen Euro insgesamt kosten oder „strategischen Aufgaben dienen“, bevor die Mittel fließen. Bislang nutzt das BMDS dieses Recht vor allem, um doppelte Entwicklungen zu verhindern – es ließe sich aber ebenso einsetzen, um Zustimmungen an die Bedingung zu knüpfen, dass Open-Source-Alternativen geprüft und wo möglich genutzt werden. Aus einem reinen Vetorecht würde so ein aktives Steuerungsinstrument für digitale Souveränität.
„Herr Minister Wildberger, nehmen Sie sich selbst beim Wort“, sagt Peter Ganten, Vorstandsvorsitzender der OSBA. „Digitale Souveränität mit eigenen Fähigkeiten und starken Alternativen entsteht durch eine unabhängige, offene Infrastruktur. Der IT-Zustimmungsvorbehalt gibt Ihnen genau das Werkzeug dafür. Nutzen Sie ihn, um die Ausgaben und Investitionen des Bundes konsequent auf den Aufbau souveräner Alternativen zu lenken. Damit erfüllen Sie auch das zentrale Ziel aus dem Koalitionsvertrag, eine ambitionierten Open-Source-Transformation anzustoßen. Es ist genug Geld da. Wir müssen es nur richtig ausgeben.“
Wenn der Staat seine gestaltende Rolle als Ankerkunde auf diese Weise wahrnimmt, würde das Geld in ein europäisches Ökosystem statt an einzelne außereuropäische Closed-Source-Anbieter fließen – und damit zugleich das Risiko externer Abschaltung oder Ausspähung zentraler Verwaltungs-IT verringern.
Empfehlung von Experten unterstützt Forderung zum IT-Zustimmungsvorbehalt
Auch außerhalb der OSBA wächst der Druck, den Zustimmungsvorbehalt strategisch statt nur als Vetorecht zu nutzen: Passend zur ersten Haushaltsdebatte im Bundestag veröffentlichte der Think Tank Agora Digitale Transformation ein Papier, in dem er empfiehlt, den Zustimmungsvorbehalt gezielt einzusetzen, um den IT-Einkauf des Bundes schrittweise auf Open Source auszurichten und damit die „ambitionierten Ziele für Open Source“ aus dem Koalitionsvertrag endlich umzusetzen.

