Im Jahr 2017 erhielten die beiden Angebote der Heinlein Support GmbH insgesamt 38 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden. Über die Hälfte davon enthielt offensichtliche Formfehler und musste aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit zurückgewiesen werden – darunter waren sogar zwei TKÜ-Anfragen.

Die meisten Ermittlungsbehörden verschickten ihre Anfragen unverschlüsselt per E-Mail und erwarten eine ebensolche Antwort – eine Verfahrensweise, die ungesetzlich, unverantwortlich und dringend zu ändern ist.

Unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation nach wie vor an der Tagesordnung

Für Ermittlungsbehörden gehört unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation leider nach wie vor zum Alltag. In lediglich einem einzigen Fall konnte eine Bundesbehörde auf eine saubere PGP-verschlüsselte Kommunikation zurückgreifen. Für alle anderen Ermittlungsbehörden war eine sichere E-Mail-Verschlüsselung offenbar nicht möglich. Hier herrscht dringender Nachholbedarf, denn die technischen Möglichkeiten sind seit Jahren vorhanden und lassen sich sehr leicht nutzen.

Über die Hälfte der Anfragen rechtswidrig oder mit Formfehlern

In rund 50 Prozent der Fälle versuchten die Ermittlungsbehörden bei Bestandsdatenabfragen Informationen anzufordern, die nicht zu den Bestandsdaten gehören und damit auf diesem Weg weder angefragt, noch übermittelt werden dürfen. Die Behörden der einzelnen Bundesländer gehen hier mit höchst unterschiedlicher Professionalität vor: Einige Landesbehörden verfügen offensichtlich über genormte Formulare, mit denen sie durchgehend rechtskonforme und auch im Umfang zulässige Anfragen stellen können. Polizeidienststellen in anderen Bundesländern nutzen hingegen frei formulierte Briefanfragen mit erheblichen Formfehlern. Die unrechtmäßige Herausgabe personenbezogener Daten kann zu Verstößen gegen das Datenschutzgesetz führen. Um rechtliche und verbraucherschützende Vorgaben zu wahren, werden alle Anfragen an mailbox.org oder JPBerlin von einem bestellten Datenschützer sowie spezialisierten Anwälten geprüft. Enthalten sie Fehler, werden sie sofort abgelehnt. Das dient neben dem Schutz der Verbraucher, auch dem Schutz unserer Mitarbeiter, die regelmäßig mit unbeabsichtigten aber eben auch wissentlichen Aufforderungen zum rechtswidrigen Handeln konfrontiert sind.

Auch Ermittlungsbehörden können sich strafbar machen

Insbesondere frei formulierte Briefanfragen beinhalten oft neben den Straftatvorwürfen Daten von Personen, gegen die sich das angeführte Ermittlungsverfahren richtet. Dazu gehören zum Beispiel Informationen wie Name und Wohnort. Rechtlich gesehen dürfen diese einem Provider weder zur Kenntnis gebracht, noch von Behörden unter Missachtung grundlegender Datenschutzvorschriften via Internet transportiert werden.

„Sehr oft ernten unsere Kollegen Unverständnis, wenn sie Auskunftsersuchen ablehnen müssen. Nur wenigen Beamten sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen in vollem Umfang bewusst, so dass unsere Mitarbeiter Aufklärung über die rechtlichen Anforderungen leisten müssen. Wir helfen im Sinne von höherem Datenschutz und Verbraucherschutz sehr gern aus, doch eigentlich sollte diese Aufgabe der jeweiligen Behörde obliegen“, kommentiert Peer Heinlein, Geschäftsführer der Heinlein Support GmbH.

Die Zahlen im Überblick:

Anfragen insgesamt: 38
davon deutsche Behörden: 37
davon ausländische Behörden: 1 (EU)

Art der Behörde:
Strafverfolgungsbehörden: 38
Zollbehörden: 0
Nachrichtendienste: 0

Art des Ersuchens:
Bestandsdatenabfragen: 30
Postfachbeschlagnahmungen: 0
Verkehrsdatenabfragen: 0
Telekommunikationsüberwachung: 8

In jedem Fall wurden Daten nur bei rechtmäßigen und fehlerfreien Anfragen beantwortet. Dementsprechend lagen auch zu allen Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) entsprechende Gerichtsbeschlüsse im Original vor.