Die Landesregierung Schleswig-Holstein legt 2025 ihr Landesprogramm Offene Innovationen neu auf, mit dem bereits im vergangenen Jahr 14 Open-Source-Projekte gefördert wurden. Auch dieses Jahr werden zwei Millionen Euro bereit gestellt, um gemeinnützige und öffentliche Organisationen in Zusammenarbeit mit der lokalen Digitalwirtschaft bei der Entwicklung quelloffener digitaler Lösungen zu unterstützen. Der Call for Concepts 2025 beginnt Anfang April und läuft bis zum 2. Mai 2025.

Der Call for Concepts 2025 im Überblick

Im Fokus steht erneut die Förderung konkreter Open-Source-Lösungen, die in öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen Probleme lösen und gemeinsam mit der regionalen Wirtschaft entwickelt werden. Wie im letzten Jahr handelt es sich bei dem Programm nicht um eine klassische Förderung, sondern um einen Wettbewerb, auf den ein öffentlich-rechtlicher Vertrag folgt.

  • Einreichungsberechtigt – Öffentliche Verwaltungen sowie gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder gGmbHs aus Schleswig-Holstein
  • Mögliche Themen – Egal ob Open-Source-Schnittstelle für ein Fachverfahren, Erweiterung einer bestehenden Software oder eine völlig neue Lösung – fast alles ist möglich
  • Anforderungen – Open Source Softwarelösungen mit Potential im Bereich Innovation und/oder Skalierbarkeit für eine intensive Nachnutzung.
  • Timing & Ablauf – Einreichung bis zum 2. Mai 2025 gefolgt von zwei durch eine neutrale Jury bewerteten Phasen

An wen richtet sich der Call for Concepts?

Jeder Vorschlag wird von einem Tandem eingereicht, das aus einem öffentlichen und einem privatwirtschaftlichen Partner besteht:

  1. Öffentliche Verwaltungen (Kommunen, Städte, Kreise, Behörden, etc.) und gemeinnützige Organisationen & Vereine: Durch sie muss die offizielle Einreichung erfolgen.
  2. Digitalunternehmen mit Open-Source-Expertise aus Schleswig-Holstein (Niederlassung ist ausreichend). Das Unternehmen übernimmt als Partner die Umsetzung der Projekte, die offizielle Einreichung erfolgt nur über die öffentliche oder gemeinnützige Organisation. Voraussetzung ist eine aktive Niederlassung in Schleswig-Holstein sowie eine bereits erfolgte Gründung. Eine Einreichung eines Projektes durch ein Unternehmen ist nicht möglich.

Welche Software-Lösungen werden gesucht?

Die Landesregierung Schleswig-Holstein möchte innovative Ansätze zur Digitalisierung und Optimierung von Verwaltungsprozessen finanzieren – sei es durch den Einsatz neuer Technologien, die Automatisierung von Abläufen oder die Verbesserung bestehender Lösungen. Die Einreichungsidee kann vielfältig sein und wird sich in eine der folgenden Kategorien einordnen lassen:

  • Funktionserweiterung einer Open-Source-Lösung – Verbesserung oder Erweiterung bestehender Software, um spezifische Anforderungen zu erfüllen.
  • Offene Schnittstelle zwischen Fachverfahren und Office-Software – Vereinfachung des Datenaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen bestehenden Systemen auf Basis von OpenDocument-Formaten
  • Komplette Neuentwicklung – Entwicklung einer vollständig neuen Open-Source-Lösung zur digitalen Unterstützung administrativer Prozesse.
  • Ablösung von Closed Source – Migration proprietärer Software auf offene, anpassbare Systeme.

In den letzten Jahren haben sich insbesondere Themen wie Prozessautomatisierung, digitale Unterstützung administrativer Abläufe, Künstliche Intelligenz, Semantic Web, ActivityPub und LoRaWAN als relevant erwiesen. Diese Schlagworte dienen als Anregung, sind aber keine Einschränkung für die Einreichung.

Anforderungen an die Lösung

Open-Source-Fokus: Die eingereichten Lösungen müssen quelloffen und unter einer auf OpenCode freigegebenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden.

Innovation und Weiterentwicklung: Schon in der ersten Projektskizze sollte deutlich werden, wie sich die vorgeschlagene Lösung von bestehenden Angeboten unterscheidet und warum diese die konkrete Fragestellung nicht lösen können. Die Nutzung und Weiterentwicklung bestehender Open-Source-Software ist ausdrücklich erwünscht. Ob es sich um eine Erweiterung oder eine komplette Neuentwicklung handelt – entscheidend ist stets die Anwendungsrelevanz.

Quelltext-Veröffentlichung: Alle Bestandteile (das eingereichte Konzept, Quelltext, Dokumentation und ein Abschlussbericht) müssen spätestens zur Fertigstellung in einem öffentlichen Repository abrufbar sein. In jedem Fall wird eine auf opencode.de zugängliche Version des Quellcodes erstellt.

Langfristiger Betrieb: Ziel der finanzierten Entwicklung ist die langfristige Nutzung der Software. Daher muss die Einreichung eine nachvollziehbare Perspektive für den weiteren Betrieb innerhalb der öffentlichen oder gemeinnützigen Organisation aufzeigen.

Skalierbarkeit: Die eingereichte Projektskizze muss beschreiben, wie die zu entwickelnde Lösung nicht nur für den unmittelbaren Bedarf in der öffentlichen oder gemeinnützigen Organisation, sondern auch für zukünftige Anwendungsbereiche oder andere Verwaltungsakteure im Land skalierbar ist. Hierzu ist eine Mandantenfähigkeit erforderlich.

Noch Fragen offen?

Alle weiteren Informationen zum Einreichungsprozess, dazu, wie man einen passenden Einreichungspartner findet, und was genau finanziert wird, sind auf der Webseite des digitalhub.sh zu finden.