Der Digitalcheck wird seit 2023 unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) gemeinsam mit dem DigitalService und dem Normenkontrollrat (NKR) entwickelt und betreut. Mit dem Digitalcheck sollen Gesetzgebungsinitiativen auf ihre Digitaltauglichkeit hin überprüft werden. Die OSB Alliance legt jetzt einen Vorschlag vor, wie der Digitalcheck um Aspekte von digitaler Souveränität, Open Source Software und offenen Standards ergänzt werden kann, um die Verwaltungsdigitalisierung nachhaltiger und effizienter zu gestalten.
Der Digitalcheck soll zu digitaltauglicheren Gesetzen führen
Der Digitalcheck besteht aus fünf Prinzipien für digitaltaugliche Gesetze und einem Fragebogen. Damit soll schon früh im Gesetzgebungsprozess die Aufmerksamkeit der Legistinnen und Legisten auf zentrale Fragen gelenkt werden, die sonst oft übersehen werden. Etwa: „Hat eine Gesetzgebungsinitiative einen Digitalbezug?“, „Wie kann die neue Regelung digital umgesetzt werden?“ und „Können bestehende Daten nachgenutzt werden?“. Die Verantwortlichen müssen zu den im Fragebogen gestellten Themen Stellung beziehen und die Informationen werden einem Gesetzentwurf beigefügt, wenn er im weiteren Prozess an den Bundestag übermittelt wird.
Die Open Source Business Alliance begrüßt die Einführung des Digitalchecks ausdrücklich, denn das Schreiben von digitaltauglichen Gesetzen ist für viele Ministerien noch eine Herausforderung. Eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung erfordert ganzheitliches Mitdenken und es reicht nicht, analoge Prozesse einfach nur ins Digitale zu übersetzen. Mögliche Einspar- oder Optimierungspotenziale werden bisher zu oft übersehen.
Digitale Souveränität und Open Source im Digitalcheck: Bisher ungenutztes Potenzial
Gerade der Einsatz von Open Source Software und offenen Standards bietet große Vorteile mit Blick auf die Kontroll- und Gestaltungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung über die genutzten digitalen Systeme. Diese Vorteile sind aber bei den Beteiligten, die einen Gesetzentwurf schreiben, oft nicht ausreichend bekannt.
Da der Digitalcheck zur Stärkung der Handlungsfähigkeit des Staates beitragen soll und in dem iterativen Verbesserungsprozess des Digitalchecks Rückmeldungen vom BMI ausdrücklich erwünscht sind, legen wir als Open Source Business Alliance daher mit Bezug zu drei der fünf Prinzipien Ergänzungsvorschläge für den Digitalcheck vor.
Ergänzungsvorschläge der OSB Alliance
Schon mit kleinen Ergänzungen im Digitalcheck kann die Aufmerksamkeit der Legistinnen und Legisten bereits beim Schreiben eines Gesetzes auch auf Aspekte von digitaler Souveränität gelenkt werden.
1. Offene Technologien bevorzugt einsetzen
Im Digitalcheck wird bei Prinzip 1: „Digitale Kommunikation sicherstellen“ angemahnt, dass Regelungen für digitale Kommunikation „technologieoffen“ sein müssen.
Wir schlagen hier die Ergänzung vor, dass offene Technologien wie Open Source Software, offene Standards oder offene Datenformate bevorzugt zum Einsatz kommen sollen, und dass die digitale Souveränität von Staat, Zivilgesellschaft und Wirtschaft ein Ziel ist, das bei der Erarbeitung und der Implementierung digitaltauglicher Gesetze mitbedacht werden muss.
Das entspricht auch den Zielen der Bundesregierung aus Koalitionsvertrag und Digitalstrategie sowie den Zielen und Prinzipien des IT-Planungsrates zur Kontroll- und Gestaltungsfähigkeit der Verwaltung, wie sie in zahlreichen Beschlüssen und Papieren zur digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung festgelegt sind.
2. Wiederverwendung von Software und Standards
In Prinzip 2: „Wiederverwendung von Daten & Standards ermöglichen“ wird in erster Linie auf die Wiederverwendung von Daten und entsprechenden Datenformaten- und -standards verwiesen. Aber das gleiche Prinzip gilt auch für die Wiederverwendung von bereits von der Verwaltung gekaufter oder entwickelter Software. Daher sollte dies hier auch explizit erwähnt und die Wiederverwendung von Software im Rahmen von Regelungsvorhaben – ganz im Sinne von „Public Money, Public Code“ – angeregt werden.
Die von uns vorgeschlagenen Ergänzungen sollen Legistinnen und Legisten motivieren, vorhandene Open-Source-Softwarelösungen z.B. auf der vom BMI betriebenen Plattform OpenCoDE zu recherchieren. So kann im Gesetzgebungsprozess bereits früh hinterfragt werden, ob eine Neuentwicklung von Software notwendig ist oder ob es bereits passende Lösungen gibt, die im Sinne einer nachhaltigen Verwaltungsdigitalisierung wieder verwendet oder angepasst werden können.
3. Transparenz und Überprüfbarkeit der Software durch Open Source
In Prinzip 3: „Datenschutz und Informationssicherheit gewährleisten“ schlagen wir Ergänzungen vor, mit denen Transparenz und Überprüfbarkeit der eingesetzten Softwarelösungen in den Fokus rücken.
Ein transparenter Einblick in die genutzte Software durch dauerhafte, öffentliche Verfügbarkeit der Quellen kann Qualität und Sicherheit entscheidend befördern. Das Verhalten von Software wird so ersichtlich und die Verwaltung muss sich nicht blind auf Sicherheitsversprechen der Hersteller verlassen. Dies gilt für Softwaresysteme und Algorithmen ebenso wie für Daten, besonders dort, wo diese im Kontext von Künstlicher Intelligenz eingesetzt werden. Nachvollziehbarkeit kann Sicherheitsrisiken verringern und Diskriminierung vermeiden.
Thomas Köster, Co-Sprecher der Working Group Public Affairs:
„Der Digitalcheck darf kein Papiertiger werden. Gesetzgebung muss viel stärker auf ihre Digitaltauglichkeit hin ausgerichtet werden. Mit unseren Vorschlägen wollen wir einen Beitrag zum Gelingen leisten. Als Open Source Business Alliance wünschen wir uns, dass dieses Instrument zukünftig noch intensiver genutzt wird und die so wichtigen Aspekte von digitaler Souveränität und Open Source stärker mitbedacht werden.“
Den vollständigen Ergänzungsvorschlag der OSB Alliance für den Digitalcheck finden Sie hier.


