Unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl in Bayern 2023

Diese Wahlprüfsteine enthalten relevante digitalpolitische Fragen an die demokratischen Parteien, die in den Umfragen zur Landtagswahl separat ausgewiesen werden. Die Antworten sind in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie bei uns eingegangen sind. Hier finden Sie die bisher eingegangenen Antworten (Stand 29.09.2023) ungekürzt zusammengestellt. Ein Klick auf das Plus-Zeichen bringt Sie zu den Antworten.

Frage 1:

Was verstehen Sie unter digitaler Souveränität und was möchten Sie konkret tun, um Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in Bayern digital souveräner werden zu lassen und welche Rolle spielt für Sie dabei Open Source Software?

Für uns steht digitale Souveränität im Zeitalter der Digitalisierung für die Fähigkeit eines Landes, seine eigenen digitalen Angelegenheiten eigenständig und unabhängig zu gestalten. Konkret planen wir, durch gezielte Investitionen in digitale Bildung, den Ausbau digitaler Infrastruktur und die Förderung digitaler Innovationen in Bayern die Grundlagen für eine umfassende digitale Souveränität zu legen. Open Source Software spielt hierbei eine bedeutende Rolle, da sie Offenheit, Transparenz und Mitgestaltung ermöglicht. Wir werden verstärkt auf den Einsatz von Open Source Software setzen, um die Abhängigkeit von proprietären Lösungen zu reduzieren und die Kontrolle über unsere digitalen Ressourcen zu stärken.

Für uns FREIE WÄHLER besteht digitale Souveränität aus der Summe aller Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, Gesellschaft, Staat, Unternehmen ihre Rollen in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können. Damit sind wir handlungsfähig und können selbst entscheiden, was wir tun. Dies hat zwei wesentliche Bestandteile – die individuelle Kompetenz sowie die technologische Verfügbarkeit. Gerade die aktuellen Krisen zeigen, wie wichtig es ist, digital auch unabhängig von anderen handeln zu können. Gleichzeitig bietet aber die Digitalisierung enorme Chancen für die effiziente Bearbeitung von Vorgängen und schnelle Kommunikation. Als FREIE WÄHLER wissen wir, wie wichtig es ist, beides unter einen Hut zu bekommen: digitalen Fortschritt und hohes Sicherheitsniveau. Hierfür müssen nach unserem Dafürhalten insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Es müssen hinreichend viele Rechen- und Speicherkapazitäten in Bayern betrieben werden, um die kritischen Daten vor Ort zu speichern und zu verarbeiten. Im staatlichen Bereich geschieht dies bereits mit dem BayernServer. Die Informationssicherheit wird zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gewährleistet. In Bayern müssen weiter die Forschung und Entwicklung vorangetrieben und massiv gefördert werden, damit der Freistaat, seine Wirtschaft und Bürger von der Digitalisierung wirklich so profitieren, wie es möglich ist.

Digitale Souveränität hat viele Facetten und hat bei den Freien Demokraten einen hohen Stellenwert. Der Begriff beinhaltet die unabhängige Selbstbestimmung in Bezug auf digitale Systeme und Daten, und ist damit sowohl für Staaten als auch für Einzelpersonen anwendbar. Für öffentlichen Bereich steht die digitale Souveränität auf mehreren Säulen, darunter beispielsweise die alleinige Kontrolle über die Speicherung, Weitergabe und Nutzung von Daten oder auch die Fähigkeit, Hardware-Komponenten zu entwickeln, herzustellen und zu kontrollieren. Auch Open-Source-Lösungen können helfen, die digitale Souveränität zu stärken. Wir wollen einen Rechtsanspruch der Bürger auf digitale Dienste im Kontakt mit dem Staat.

Unter digitaler Souveränität verstehen wir, unsere Unabhängigkeit gegenüber anderen Staaten und großen Konzernen zu bewahren und unsere Entscheidungsfähigkeit zu erhalten, welche Technologien wir einsetzen. Und zu digitaler Souveränität gehört für uns auch, dass die Technik und die digitale Welt den Menschen dient – und nicht umgekehrt.

Digitale Souveränität ist ein wesentlicher Pfeiler eines modernen Staats. Digitaler Wandel kann nur gelingen, wenn die Politik die entsprechenden Grundlagen dafür schafft: flächendeckende und robuste digitale Infrastruktur, ein Update der staatlichen Institutionen zum souveränen digitalen Staat und die Gewährleistung der Sicherheit auch angesichts digitaler Bedrohungen. Dabei nimmt Open-Source Software eine zentrale Rolle ein. Sie schafft eine Basis für offene Innovationen und reduziert Abhängigkeiten von großen IT- Monopolen. Entsprechende digitale Lösungen sind nachhaltig und lassen sich teilen, wiederverwenden und aktualisieren.

Sehr kurz gefasst, sollen durch die digitale Souveränität Abhängigkeiten vermieden und unsere Widerstandsfähigkeit gestärkt werden. Mit Blick auf unsere staatlichen Institutionen streben wir die größtmögliche Unabhängigkeit von einzelnen Anbietern und Dienstleistern an. Den Unternehmen kommt eine vergleichbare Verantwortung zu, denn digitale Souveränität kann nur verwirklicht werden, wenn unsere digitalen Systeme unabhängig, krisenfest und geschützt vor Angriffen sind. Open-Source-Anwendungen können hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten. In unserem Bayerischen Digitalgesetz haben wir daher einen grundsätzlichen Vorrang der Open-Source- Anwendungen verankert.

In einer sich immer weiter vernetzenden digitalen Gesellschaft ist die technologische Souveränität maßgeblich. Aus diesem Grund werden wir uns dafür einsetzen, dass Bayern zum Vorreiter beim Einsatz und bei der Entwicklung von innereuropäischer digitaler Spitzentechnologie wird, und so die Souveränität der digitalen Infrastruktur stärken. Wir wollen, dass wir in Bayern maßgeblich dazu beitragen, eine europäische Cloud bzw. europäisches Serverzentrum sowie eine deutsche/europäische KI-Plattform aufzubauen. Dies wird auch die Datensicherheit signifikant verbessern.

Die Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen muss beim Einsatz von IT-Systemen gewährleistet werden. Wir werden die Datensicherheit unter Einbeziehung von Kommunen und der kritischen Infrastruktur erhöhen. Bürgerinnen und Bürger, auch solche mit geringerer Digitalkompetenz, sollen durch niedrigschwellige Fortbildungsangebote bei der Teilhabe an den neuen Technologien unterstützt und für Gefahren durch Cyberangriffe sensibilisiert werden.

Frage 2:

Was planen Sie, um den Einsatz von Open Source Software in der bayerischen Landesverwaltung voran zu bringen (z.B. im Vergaberecht, anderen Landesgesetzen oder Verwaltungsvorschriften) und welche sonstigen Initiativen planen Sie zu Open Source (z.B. Open-Source-Strategie)?

Wir sind entschlossen, den Einsatz von Open Source Software in der bayerischen Landesverwaltung zu fördern. Dies beinhaltet die Integration von Open Source Lösungen in das Vergaberecht, Landesgesetze und Verwaltungsvorschriften, um den Einsatz solcher Software zu erleichtern. Zudem planen wir die Entwicklung einer umfassenden Open-Source-Strategie, die die Grundlage für den verstärkten Einsatz von offenen Technologien in der Verwaltung schafft.

Open Source ermöglicht einen niederschwelligen Zugang zu einzelnen Anwendungen und zu Anwendungsteilen. In der Bayerischen Staatsverwaltung ist eine ausgewogene Anwendung von Open Source und proprietärer Software gelebte Praxis. Bei öffentlichen Ausschreibungen wollen wir gezielt Open Source-Lösungen fordern und fördern. Damit sollen insbesondere Lock-in-Effekte von einzelnen Anbietern verhindert werden. Unser Umgang mit Open Source ist Teil der umfassenden bayerischen Digitalstrategie, welche sich auch im jüngst verabschiedeten Digitalplan wiederfindet. Zudem unterstützen wir kulturelle Einrichtungen bei Fragen zum Einsatz von Open Source Software.

Wir fordern, dass Behördensoftware möglichst mit offenem Quellcode (also „Open Source“) umgesetzt wird. Das verhindert geheime Hintertüren und garantiert auch eine weitere Betreuung der Software, wenn ein Anbieter nicht mehr zur Verfügung steht. Bei geschlossenem Programmcode wissen Anwenderinnen und Anwender nicht, ob eine Software den jeweiligen Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften entspricht – sie müssen sich auf die Aussagen der Anbieter verlassen. Sofern die Nutzung einer Open-Source-Lösung nicht möglich ist, sollen vertragliche Regelungen einen adäquaten Ersatz bieten. Die Ausschreibungen und Spezifikationen für Behördensoftware sollen auf allgemeinen Standards wie dem Föderalen Informationsmanagement (FIM) beruhen und öffentlich zugänglich sein.

Wir setzen uns für eine umfassende Anwendung von Open-Source bei der Entwicklung von IT-Lösungen für die Verwaltung ein. Die verstärkte Nutzung von offener Software sorgt für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit, reduziert die Abhängigkeiten von proprietärer Software und stärkt somit die digitale Souveränität des Staates. Wir wollen die Entwicklung und Nutzung von Open-Source-Anwendungen in der staatlichen Verwaltung unterstützen und vorantreiben, indem gesonderte Förderprogramme aufgesetzt werden. Gemäß dem Grundsatz „Public Money, Public Code“ sollte von öffentlichem Geld finanzierte Software auch der Öffentlichkeit zur freien Verfügung bereitgestellt werden. Zudem werden wir das Vergaberecht überarbeiten. Wir führen ein Vergabegesetz für Bayern ein, in dessen Rahmen strengere Vorgaben zur Nutzung von Open Source Software geschaffen werden. Hierzu wollen wir das Vergaberecht in Thüringen als mögliches Vorbild prüfen.

Wir verweisen auf die Open-Source-Nutzungspflicht, wie in der Eingangsfrage dargelegt. Grundlegend ist die Implementierung von Open-Source-Lösungen in der bayerischen Landesverwaltung bereits weit vorangeschritten. Open-Source-Anwendungen werden implementiert sofern ihre Funktionalität, Sicherheit und Support mit denen der kommerziellen Anbieter vergleichbar sind. Das CSU-geführte Bayerische Staatsministerium für Digitales arbeitet bereits eine Cloud-Strategie für die öffentliche Verwaltung aus.

Wir befürworten den umfangreichen Ausbau von Open-Source-Software in staatlichen Behörden. Die bayerische Landesregierung sollte mit einschlägigen Organisationen über den probaten Einstiegsweg in eine Open-Source-Verwaltung in einen kontinuierlichen und strategischen Austausch treten, um Handlungsmöglichkeiten auszuloten.

Zudem wollen wir Aufträge des Freistaates an die Bedingung einer europäischen, technologischen Souveränität, von Sozialstandards und von Mitbestimmungsrechten koppeln.

Frage 3:

Welche Rolle spielt für Sie Open Source Software für die Erreichung der Ziele im Bayerischen Digitalgesetz unter Art. 3, Art. 5, Art. 6, Art. 7 und Art. 36 und welche Vorhaben planen Sie konkret hierzu?

Open Source Software spielt für uns eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Ziele des Bayerischen Digitalgesetzes. Insbesondere in den Artikeln 3, 5, 6, 7 und 36 sehen wir großes Potenzial für den Einsatz von offenen Technologien, um die Digitalisierung in Bayern voranzutreiben. Wir planen, in enger Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft, konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die den Einsatz von Open Source Software in diesen Bereichen fördern und unterstützen.

Open Source Software spielt für die Erreichung der Ziele des BayDiG eine wichtige Rolle. Als FREIE WÄHLER sind wir davon überzeugt, dass die Ziele des Bayerischen Digitalgesetzes nur dann erreicht werden können, wenn alle Ebenen der Verwaltung zusammenarbeiten. Besonders wichtig ist es nach unserem Dafürhalten, dass gerade die Kommunen, der Hauptansprechpartner unserer Bürger, bei der Digitalisierung mitgenommen werden. Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung des Einer für alle (EfA)-Konzepts auf Bundesebene ein und möchten zunehmend portable, containerisierte „Cloud-native“ Anwendungen schaffen. So wird im Projekt TwinBy beispielsweise eine modulare, containerisierte Dateninfrastruktur auf Open Source Basis entwickelt, die den Kommunen zur Verfügung gestellt wird. In der Bayerischen Staatsverwaltung ist eine ausgewogene Anwendung von Open Source und proprietärer Software gelebte Praxis. Bei öffentlichen Ausschreibungen wollen wir gezielt Open Source-Lösungen fordern und fördern. Damit sollen insbesondere Lock- in-Effekte von einzelnen Anbietern verhindert werden.

Der Einsatz von Open-Source-Software trägt in den genannten Bereichen dazu bei, die digitale Souveränität Bayerns zu stärken. Wir begrüßen daher die Festlegung auf offene Software und offene Austauschstandards. Wir wollen allerdings die Einschränkung der Verpflichtung zum Einsatz von offener Software und offener Austauschstandards auf „die Wirtschaftlichkeit“ streichen; denn gerade die Bezugnahme auf „Wirtschaftlichkeitsaspekte“ führt u.U. dazu, dass die Umstellung auf offene Software aus Bequemlichkeit unterlassen wird.

Die Staatsregierung hat mit ihrem Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern ihre Ziele für den digitalen Freistaat gesetzt und versucht, einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Digitalisierung zu schaffen. Wir haben die dort genannten Ziele begrüßt, die fehlende Verbindlichkeit aber kritisiert. Zum Beispiel geht es in Art. 3 um die digitale Entscheidungsfähigkeit des Freistaats Bayern, in dessen Absatz 4 die Soll-Vorgabe an bayerische Behörden gestellt wird, offene Software zu verwenden, soweit dies wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Mit dieser unverbindlichen Regelung allein wird sich nicht viel ändern in der Entwicklung und Nutzung von offener Software in Bayern. Mit einem Änderungsantrag (Drucksache 18/22299) wollte unsere grüne Landtagsfraktion den Art. 3 verbindlicher und somit wirkungsvoller gestalten. So wollten wir zum Beispiel etablieren, dass ein Verzicht auf offener Software begründet werden muss, um sicherzustellen, dass ausreichend auf Open Source-Alternativen geprüft wurde. Das wurde von CSU und Freien Wählern abgelehnt.

Art. 3 Abs. 3 Bayerisches Digitalgesetz stellt den Grundsatz auf: „Die Behörden des Freistaates Bayern sollen bei Neuanschaffungen offene Software verwenden und offene Austauschstandards nutzen, soweit dies wirtschaftlich und zweckmäßig ist.“ Im Übrigen verweisen wir auf unsere Antworten auf die Fragen 1 und 2.

Wir begrüßen, dass das Bayerische Digitalgesetz den OpenSourceAnsatz verankert. Gleichwohl
hätte das Bekenntnis zur OpenSourceSoftware stärker und konsequenter ausfallen können. So fehlt
aus unserer Sicht in Art. 3 ein unumstößliches Bekenntnis für freie Software, da hier eine Regelung
formuliert wurde, die viel Raum für Abweichungen lässt.

Frage 4:

In welcher Höhe und für welche konkreten Projekte wollen Sie Haushaltsmittel für Open Source Software vorsehen und welchen Anteil soll Open Source in Bayern bei allen Beschaffungen und Entwicklungen durch die öffentliche Hand idealerweise haben?

Wir werden angemessene Haushaltsmittel für die Förderung von Open Source Software vorsehen. Dabei werden wir Projekte unterstützen, die zur Stärkung unserer digitalen Souveränität beitragen und innovative Lösungen auf Basis offener Technologien entwickeln. Unser Ziel ist es, einen spürbaren Anteil von Open Source in allen Beschaffungs- und Entwicklungsprozessen der öffentlichen Hand zu etablieren, um langfristig eine vielfältige und unabhängige IT-Landschaft in Bayern zu schaffen.

Siehe vorausgehende Antworten.

Wo möglich sollten Beschaffungen und Entwicklungen der öffentlichen Hand auf Open Source setzen. Entsprechend sollten die Haushaltsmittel für Beschaffung und Entwicklung von Software hauptsächlich für Open Source eingesetzt werden. Wir fordern einen deutlich höheren Mitteleinsatz für sämtliche Digitalvorhaben.

Der Anteil von Open Source bei Beschaffungen soll möglichst hoch sein. Grundsätzlich soll der Staat seine Gestaltungsmöglichkeiten im Zuge des digitalen Wandels stärker in Anspruch nehmen. Dazu gehören Maßnahmen wie z.B. zielgerichtete Förderprogramme aufzusetzen, welche die bayerische Entwickler-Landschaft stärken und eine Entwicklung und die Nutzung von Open-Source-Anwendungen in der staatlichen Verwaltung unterstützt und vorantreibt. Die grüne Landtagsfraktion hat mit einem Haushaltsantrag (Drucksache 18/27412) 1 Million Euro für ein Förderprogramm zur Entwicklung von Open Source Software vorgeschlagen. Dieser wurde von CSU und Freien Wählern abgelehnt. Zusätzlich soll das Budget des Digitalministeriums erhöht werden, um konkrete Projekte für mehr Open Source in der Verwaltung unterstützen zu können.

Die Erstellung einer detaillierten Budgetübersicht ist nicht angedacht. Die Nutzung von Open-Source-Software ist abhängig vom jeweiligen Projekt. Eine Open-Source-Quote wäre weder zielführend noch praktikabel. Wir verfolgen grundsätzlich einen pragmatischen Ansatz. Weitere Details entnehmen Sie bitte aus den vorangegangen Antworten.

OpenSource sollte breitflächig eingesetzt werden. Wir unterstützen daher eine ausreichende Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel.

Frage 5:

Mit welchen konkreten Vorhaben möchten Sie den lokalen bayerischen Open-Source-Software-Mittelstand unterstützen, um mit ihm eine IT-Wirtschaft zu schaffen, die durch Wettbewerb und Gestaltungsfähigkeit digitale Souveränität sichert?

Wir erkennen die Bedeutung des bayerischen Open-Source-Software-Mittelstands an und werden gezielte Maßnahmen ergreifen, um diesen zu fördern. Dies beinhaltet die Schaffung von Förderprogrammen, Kooperationsmöglichkeiten mit Bildungseinrichtungen und die Erleichterung des Marktzugangs für diese Unternehmen. Wir glauben fest daran, dass der Mittelstand eine wichtige Rolle dabei spielt, digitale Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit in Bayern zu gewährleisten.

Die Mittel des Freistaates sind hierbei beschränkt. Gerade die europäischen Beihilfevorschriften setzen einer direkten Unterstützung enge Grenzen. Als FREIE WÄHLER machen wir uns dafür stark, den Entwicklungs- und Forschungsstandort Bayern auszubauen. Hierfür ist insbesondere eine entsprechende Ausstattung unserer Forschungseinrichtungen und die Förderung von Kooperationsprojekten zwischen Wirtschaft und Wissenschaft weiter intensiv notwendig. Hierfür wurden im Rahmen der Strategie Bayern Digital in den letzten Jahren bereits Milliardenbeträge zur Verfügung gestellt. So wird sichergestellt, dass unser IT-Mittelstand auch zukünftig weltweit ganz oben mitmischen kann.

Für uns ist wichtig, dass im öffentlichen Bereich wo möglich Open-Source-Lösungen zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wollen wir unabhängig von der Branche für alle Unternehmen und Mittelständler in Bayern gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen. Den Digitalbonus wollen wir aufstocken und auch für Freiberufler öffnen.

Wir unterstützen und erweitern die bayerische Community durch gezielte Förderprogramme für die Entwicklung von Open Source Anwendungen. Diese Förderprogramme ergänzen die existierenden Bundesprogramme. Für staatliche Aufträge machen wir offene Standards, Interoperabilität und Open Source zum Leitprinzip und schreiben dies in den Vergabe- und Vertragsordnungen fest. Mit einer Stärkung von Open Source schaffen wir eine Basis für offene Innovationen und mehr Vielfalt statt wenigen großen IT-Monopolen. Unsere Städte und Gemeinden können durch Beratungsangebote und eine stärkere Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen digitale Innovationen effizient und ressourcenschonend einsetzen, um ihren Weg in die Zukunft als Smarte Kommune zu beschreiten.

Unser Mittelstand ist das Herzstück des bayerischen Wirtschaftsmotors. Seine Resilienz und Leistungsfähigkeit sind entscheidend für unseren Wohlstand. Im Rahmen der Hightech-Agenda, mit einem Investitionsvolumen von über 5 Mrd. Euro, halten wir für die Mittelstandsoffensive Geldmittel von knapp 400 Mio. Euro bereit, zur Bewältigung der digitalen Transformation, hin zu mehr Innovation in Produkten und Verfahren. Der Freistaat unterstützt gezielt mittelständische Unternehmen mit einem geeigneten Maßnahmenpaket, bspw. mit dem Transferangebot „fortiss“, dem Projekt „KI-Transfer Plus“ oder aber auch Weiterbildungsmöglichkeiten für die Belegschaft. Die BayernCloud soll ein digitales Ökosystem für den Mittelstand schaffen, in dem Open-Source- Anwendungen im Fokus stehen. Die BayernCloud verfolgt das Ziel, die Akzeptanz zu steigern und die Adaptionsschwelle vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen zu verringern und kosteneffiziente Software-Lösungen bereitstellen. Durch unsere Forschungsoffensive, die Hightech-Agenda, schaffen wir 1.000 neue Professuren, davon 100 im Bereich künstlicher Intelligenz. Durch Cluster-Bildungen im Freistaat und dem daraus resultierenden Wissenstransfer, können wir mehr als zuversichtlich in die Zukunft blicken. Zudem fördern und entwickeln wir eine Open-Data-Plattform, die von Wirtschaft und Wissenschaft frei genutzt werden kann.

Wir als SPD wollen die gleichen Spielregeln wie Firmen aus den USA und China, indem lokale Firmen vor Übernahmen, aber auch vor dem Wettbewerb mit außereuropäischen Monopolen geschützt werden. Aufträge des Freistaates werden wir an die Bedingung einer europäischen, technologischen Souveränität koppeln.

Frage 6:

Wie wollen Sie sich für den Umbau der IT-Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung in Bayern einsetzen, so dass Open-Source-Alternativen zu proprietären Cloudangeboten genutzt werden können und welche Strategie wollen Sie beim Aufbau von digital souveränen Verwaltungsclouds verfolgen?

Wir setzen uns dafür ein, die IT-Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung in Bayern auf eine Weise umzugestalten, die den Einsatz von Open-Source-Alternativen zu proprietären Cloudangeboten ermöglicht. Dies erfordert eine umfassende Strategie, die auf Interoperabilität, Datenschutz und Sicherheit setzt. Wir werden eng mit Experten zusammenarbeiten, um digitale souveräne Verwaltungsclouds aufzubauen und nachhaltig zu betreiben.

Die ressortübergreifende AG Cloud erarbeitet Lösungen für die Cloud-Nutzung in der Verwaltung. So wird das Bayerische Open Data Portal aktuell neu konzipiert und soll neu basierend auf Open Source Software aufgebaut werden. Auf Grund unserer kommunalpolitischen Erfahrung ist es uns als FREIE WÄHLER besonders wichtig, dass wir unseren Verwaltungen die für sie passenden Anwendungen zur Verfügung stellen. Diese sollten zentral geschaffen, gepflegt und unterhalten werden, um den Aufwand so gering als möglich zu halten und so einen niederschwelligen Zugang für die Verwaltungen zu ermöglichen. Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung des Einer für alle (EfA)-Konzepts auf Bundesebene ein und möchten zunehmend portable, containerisierte „Cloud-native“ Anwendungen schaffen. So wird im Projekt TwinBy beispielsweise eine modulare, containerisierte Dateninfrastruktur auf Open Source Basis entwickelt, die den Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Klar ist auch, dass die Bildung von Monopolen für Anwendungen vermieden werden muss, wenn man dauerhaft gute Lösungen haben möchte. Nähere Details hierzu finden Sie auch im Bayerischen Digitalplan.

Wir wollen wo möglich Open-Source-Alternativen nutzen. Wir wollen insbesondere die Kommunen dabei unterstützen, entsprechende Möglichkeiten zu nutzen.

Mit der Digitalisierung steigt auch die Bedeutung einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Wir wollen Bayern als Digital-Standort stärken und neben einem flächendeckenden Mobilfunk- und Breitbandausbau gezielt die Rechenzentrenbranche stärken. Dafür möchten wir sichere und nachhaltige Stromquellen durch den Ausbau von erneuerbaren Energien garantieren sowie ein Rechenzentrumsbüro errichten, das als Ansprechpartner für Betreiber, Kommunen und weitere Akteure bereitsteht. Mit Blick auf Cloud-Technologien setzen wir GRÜNE auf bundesweite und europäische Zusammenarbeit, um eigene lizenzfreie Clouddienste aufzubauen und diese nachhaltig zu betreiben. Bayern braucht hierfür eine langfristig angelegte Strategie mit konkreten Maßnahmen, um diese Ziele zu sichern.

Mithilfe der neugegründeten Bayerischen Agentur für Digitales – Byte – bringen wir die Digitalisierung mit Open-Data und Cloud-Angeboten mit Hochdruck voran. Sie schafft die Grundlage für die öffentliche Verwaltung mit passenden, datenbasierten Cloud- Angeboten, die unsere Effizienz steigern werden, sowohl in Bezug auf die Produktivität als auch im Hinblick auf die entstehenden Kosten. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales arbeitet bereits eine innovative Cloud-Strategie aus, welche nicht nur nutzerorientiert ausgestaltet wird, sondern auch die Sicherheit und Resilienz der IT- Infrastruktur gewährleisten soll. Wir bemühen uns im Länderverbund und auf Bundesebene auf eine gemeinsame Cloud-Lösung auf Open-Source-Basis hinzuwirken.

Durch die Bereitstellung von zentralen IT-Infrastrukturen und einheitlichen Standards wollen wir die Kommunen in die Lage versetzen, den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen Online-Dienste anzubieten. Zur Beschleunigung von Planungsprozessen und zur besseren behördenübergreifenden Zusammenarbeit werden wir digitale Plattformen schaffen.

Frage 7:

Welche landesspezifischen Vorhaben mit Bezug zu Gaia-X planen Sie, um Open-Source-Infrastrukturen und -Datenräume für die lokale bayerische Wirtschaft und Verwaltung aufzubauen und entsprechende offenen Standards zu entwickeln?

Wir planen, spezifische Initiativen im Rahmen von Gaia-X zu entwickeln, um Open-Source-Infrastrukturen und -Datenräume für die bayerische Wirtschaft und Verwaltung zu schaffen. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Entwicklung offener Standards, um Interoperabilität und Datenaustausch zu erleichtern. Diese Vorhaben werden eng mit den Zielen des Bayerischen Digitalgesetzes verknüpft sein und zur Stärkung unserer digitalen Souveränität beitragen.

Wir haben bereits vor dem Start von Gaia-X in die technologische Souveränität im Cloud-Bereich, im staatlichen wie auch im nicht-staatlichen Bereich, investiert. Mit dem bayerischen Forschungsvorhaben Bayern Cloud wurden hier wichtige Grundlagen gelegt, welche auch weiter in Gaia-X eingebracht werden sollen. Im Bereich des landesweiten Tourismus wird mit der BayernCloud Tourismus aktuell eine offene Datendrehscheibe aufgebaut, welche allen Akteuren der Branche offenstehen wird. Wir wollen auch weitere Branchen dabei unterstützen entsprechende Lösungen aufzubauen und einzusetzen.

Wir sind grundsätzlich offen für innovative Ansätze in der Verwaltung und begrüßen diese. Speziell zu Gaia-X haben wir aber keine fixe Position.

Daten sind ein entscheidender Wirtschaftsfaktor, zunehmend entstehen virtuelle Märkte. Unser Ziel ist es, Deutschland und Bayern als wichtigen Digitalstandort langfristig zu sichern. Dazu muss die Datennutzung in bayerischen Unternehmen verstärkt werden. Die öffentliche Hand trägt eine große Verantwortung bei der Umsetzung von Datenzugangs-, Intermediär oder Treuhandmodellen. Der Nutzen für das Gemeinwohl muss sichergestellt werden und es dürfen keine ungleichen Chancen beim Zugang zu Informationen entstehen. Offener Datenfluss und -austausch befördern den Wettbewerb und Innovationen und verhindern Datenmonopole durch einzelne Großkonzerne. Wir entwickeln eine Open Data Strategie für Bayern, in der festgelegt wird, wie der Staat mit gutem Beispiel vorangeht, Anreize für Unternehmen schafft sowie die Entwicklung und Nutzung von Open Source Anwendungen unterstützt.

Gaia-X ist ein ambitioniertes Projekt, das maßgeblich von CDU und CSU in unserer Regierungsverantwortung im Bund gefördert wurde. Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass die Ampel diesem europäischen Großprojekt einen geringen Stellenwert zuzuschreiben scheint. Bayern unterstützt seine Unternehmen bei der Bewältigung anstehender digitaler Herausforderungen, u.a. mit der 400 Mio. Euro Mittelstandsoffensive (s.o.). Bayerische Unternehmen gehören zu den führenden Kräften der Gaia-X-Initiative und können sich über konstruktive Unterstützung bei der Begleitung des Großprojektes auf europäischer und bundespolitischer Ebene sicher sein. Im Sinne von Gaia-X legen wir in Bayern großen Wert auf den Open-Source-Ansatz und den Fokus auf Technologieoffenheit, Innovation sowie Interoperabilität, der sich in all unseren Projekten wiederfindet.

Wie bereits in Antwort zu Frage 1 erwähnt, setzen wir auf einen bundesweiten bzw. europäischen Ansatz. Aus unserer Sicht sollten daher die bayerischen Cloud-Ansätze immer auch eine bundesweite bzw. europaweite digitale Souveränität im Blick haben und Kooperationsmöglichkeiten explizit forciert werden. Ziel muss es sein, lokale Systeme interoperabel und offen zu gestalten, damit sie zu einem sicheren und vertrauenswürdigen digitalen Ökosystem in Europa beitragen und so die Stärken des europäischen Binnenmarktes nutzbar machen.