Quelle: Mika Baumeister on Unsplash

Die in vielfacher Hinsicht umstrittene, jetzt im EU-Parlament verabschiedete Urheberrechtsnovelle hätte fast auch die Veröffentlichung von Quellcode (Open Source Software) betroffen. Open Source ist nicht nur der Grundpfeiler des Internets, sondern auch ein notwendiger Baustein, um digitale Souveränität in öffentlichen und privaten Organisationen zu erreichen. Die OSB Alliance hat deswegen im letzten Jahr zahlreiche Gespräche mit der Administration auf Bundesebene sowie mit anderen Verbänden und Initiativen geführt. Deutschland hat sich dann erfreulicherweise erfolgreich gegen die Ausweitung der Regulierung auf OSS-Plattformen eingesetzt.

Lothar Becker, Mitglied des Vorstands und Sprecher des Arbeitsgruppe Public Affairs der Open Source Business Alliance führte dazu aus:
„Bei allen Schwierigkeiten mit der Neuregelung war es für die Open Source-Branche entscheidend, dass unsere Internet-Plattformen davon vollständig ausgenommen werden. Open Source reguliert sich selbst und braucht keinen staatlichen Urheberschutz. Alles andere würde die Weiterentwicklung von Projekten – kommerziellen wie nichtkommerziellen – behindern und einen Wettbewerbsnachteil für Europa bedeuten. Wir sind sehr zufrieden, dass wir mit diesen Argumenten gemeinsam mit anderen Partnern überzeugen konnten.“

Quelle Ziffer 62 a. E., Seite 61
„Diensteanbieter wie Plattformen für die Entwicklung und Verbreitung von quelloffener Software, nicht gewinnorientierte bildungsbezogene und wissenschaftliche Archive sowie nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien sollten ebenfalls von der Begriffsbestimmung von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten ausgenommen sein.“