Open Source Business Alliance

Open Source Business Alliance

 

 

 

 

 

Vor einigen Wochen hatte die OSB-Alliance einen Fragenkatalog an die Parteien verschickt, die voraussichtlich in den Bundestag einziehen werden und klare digitalpolitische Positionen beziehen.
Uns ist bewusst, dass viele Einrichtungen und Verbände ihre sogenannten Wahlprüfsteine an die Politik gerichtet haben und sind deshalb dankbar, dass es alle Adressaten noch vor der Wahl geschafft haben, sich zu unseren Themen zu äußern.

Wir möchten die Aussagen der Parteien zu den einzelnen Aspekten hier nicht gegeneinander bewerten und somit keine Empfehlung für die Wahl aussprechen.

Unsere Wahlprüfsteine sind dazu gedacht, wichtige Themen der Open Source-Community politisch zu adressieren, die Parteien damit für unsere Anliegen zu sensibilisieren und mit der Beantwortung unserer Fragen konkrete erste Anknüpfungspunkte für das Gespräch in der folgenden Legislaturperiode zu erhalten.
Wir sind sehr erfreut darüber, dass viele der Antworten zeigen, dass sich die Parteien ernsthaft Gedanken über die von uns benannten Aspekte machen und teilweise unsere Positionen unterstützen. Das Ergebnis spornt uns an, gemeinsam mit den verschiedenen politischen Stakeholdern nach Lösungen zu suchen, wie Open Source-Software zukünftig noch weit umfassender zur fortschreitenden Digitalisierung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft beitragen kann.

Aber machen Sie sich selbst ein Bild:

Frage 1:

Wir sind davon überzeugt, dass gerade in sogenannten kritischen Infrastrukturen alles getan werden muss, um den jeweils höchsten Sicherheitsstandard zu gewährleisten.

Können Sie sich vorstellen, dass es bei kritischer Infrastruktur zukünftig zwingend erforderlich wird, dass der Quellcode der entsprechenden Software unabhängig vom Anbieter auf Sicherheitslücken oder etwaige Hintertüren untersucht werden kann?

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Die Betreiber kritischer Infrastrukturen sind gesetzlich verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer informationstechnischen Systeme nach dem Stand der Technik zu treffen und dies gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen. Die Erbringung dieses Nachweises beinhaltet auch, dass eingesetzte Lösungen und Produkte einer Schwachstellenanalyse unterzogen wurden. Bei Softwareprodukten kann dies durch eine Quellcodeanalyse erfolgen. CDU und CSU halten es für richtig, dass das Bundesinnenministerium gleichzeitig mit den Branchenvertretern zum Thema „Anforderungen an Lieferanten“ im Gespräch ist. Es soll so ein Good-Practice-Dokument für Lieferantenverpflichtungen zur Gewährleistung von erhöhten IT-Sicherheitsanforderungen in kritischen Infrastrukturen erarbeitet werden. Sichere Softwareprodukte sind dort ebenfalls ein Kriterium.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei sicherheitskritischen Infrastrukturen und Anwendungen steht für uns Freie Demokraten der Aspekt der Sicherheit im Vordergrund. Der effektive Schutz digitaler Netze und Systeme ist dabei staatliche Aufgabe ersten Ranges. In enger Zusammenarbeit mit den hier aktiven Unternehmen, mit Wissenschaft und mit IT-Experten wollen wir deshalb die Cybersicherheit stärken und weiterentwickeln. Auch in Bildung und Forschung muss Cybersicherheit eine zentrale Komponente sein.
Eine allgemeine Pflicht zur Algorithmen-Transparenz lehnen wir ab. Das Recht, Algorithmen im Einzelfall zu überprüfen, ist bereits im Wettbewerbs- und Kartellrecht angelegt. Grundsätzlich bevorzugen wir beim Thema Algorithmen-Transparenz Lösungen, bei denen Unternehmen externe Prüfungen durch dritte Instanzen vornehmen lassen. Bei sicherheitskritischen Anwendungen kann man über eine gesetzliche Erforderlichkeit von Algorithmen-Transparenz streiten, in jedem Fall darf dieses Argument nicht dazu missbraucht werden, eine allgemeine Pflicht zur Algorithmen-Transparenz einzuführen. Auch hier sollten unabhängige Lösungen bevorzugt werden, denn die Enthüllungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial eines staatlichen Zugriffs auf den Quellcode gegeben ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der immer stärkeren Vernetzung unseres Alltags, wie etwa beim „Internet der Dinge“, wachsen die Anforderungen für eine verlässliche IT-Sicherheit an die Wirtschaft. Wir setzen dabei auf Sicherheit durch Transparenz. Freie, quelloffene Software und freie Formate und Standards sind für uns einer der Eckpfeiler für sichere und zukunftsfähige IT-Systeme. Staatliche Stellen müssen verpflichtet werden, IT-Sicherheit zu stärken. Bewusstes Offenhalten von Sicherheitslücken ist rechtsstaatlich mit der Schutzpflicht gegenüber den BürgerInnen nicht zu verantworten, birgt unkontrollierbare Risiken und gehört daher verboten. Um staatliche und andere kritische Infrastrukturen zu schützen, werden wir die Entwicklung von umfassenden Sicherheitskonzepten vorantreiben und fördern. Eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden wir zum Standard machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja. Grundsätzlich sollte Software, die Bestandteil kritischer Infrastrukturen ist, quelltextoffen sein, um ein Höchstmaß an Kontrollierbarkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Soweit dies nicht gewährleistet ist, sollte zumindest eine Einsichtnahme durch Betreiber bzw. zuständige Aufsichtsbehörden möglich sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das ist absolut denkbar. Im Internet wäre zum Beispiel der Linux Kernel als eine kritische Infrastruktur zu betrachten, die bereits jetzt von Tausenden Programmierern und Firmen auf Sicherheit geprüft wird. Im Zuge von Bitcoin und anderen Kryptowährungen sehen wir, wie eine nächste Open-Source-Technologie, die das Potential hat, eine weitere kritische Infrastruktur, nämlich unser Geldsystem zu ersetzen, entsteht. Entsprechend ist es aus unserer Sicht absolut vorstellbar, wenn nicht sogar zwingend notwendig, auch bei klassischer kritischer Infrastruktur auf Open-Source-Technologien zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Erhalt bzw. der Rückgewinnung der digitalen Souveränität und technologischen Kompetenz muss weiterhin absolute Priorität zukommen. Dies setzt voraus, dass man Sicherheitslücken oder auch Backdoors erkennen kann. Gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen und bei kritischen Infrastrukturen ist es daher unverzichtbar, dass der Quellcode offengelegt und auf Sicherheitslücken und mögliche Hintertüren untersucht werden muss.

 

 

 

 

 

 

Frage 2:

Open-Source-Software ist einer der wichtigsten Bausteine in allen Aspekten der Digitalisierung – auch der Neugestaltung verwaltungsinterner Prozesse. Der Einsatz von Open-Source-Software in den Verwaltungen wird in vielen europäischen Ländern und auch in den USA bereits massiv unterstützt und wettbewerbsneutral gefördert. In Europa sind u.a. Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Schweden, Italien und Spanien hierbei klar die Vorreiter. In Deutschland gibt es nach unserem Kenntnisstand keine konkreten Bestrebungen hierzu.

Sehen Sie beim Einsatz von Open-Source-Software einen Nachholbedarf für deutsche Verwaltungen?
Was halten Sie von dem Ansatz für eine europäische oder internationale Kooperation, z. B. für den Austausch von gelungenen Projekten?

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Unser Ziel ist es, dass Deutschlands öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen eine der bürger- und anwenderfreundlichsten öffentlichen Verwaltungen Europas wird. Durch die Einführung eines digitalen Bürgerportals und eines elektronischen Bürgerkontos werden wir sicherstellen, dass praktisch alle Verwaltungsdienstleistungen deutschlandweit elektronisch verfügbar sind. Das spart Zeit und Geld und ermöglicht zusätzliche Wertschöpfung. Dabei werden wir auch prüfen, welche Software eingesetzt werden soll, um unser Ziel am besten zu verwirklichen.

Open-Source-Software ist inzwischen eine anerkannte Alternative zu proprietären Angeboten. Die Entscheidung über den Einsatz von Open-Source-Software ist ein laufender Prozess, der in der Hoheit der jeweiligen Verwaltungseinheit liegt. Entscheidend für die Software-Auswahl ist, ob die geforderten Fähigkeiten im Gesamtsystemzusammenhang erreicht werden können. Dort wo es sinnvoll und wirtschaftlich ist, ist der Einsatz von Open-Source-Produkten bzw. Freier Software vorgesehen. Die Bundesregierung setzt in den Verwaltungen der Ministerien bereits regelmäßig offene Software ein.

Die Potenziale von Open Source sind groß. Diese gilt es, europaweit und international zu nutzen. In Deutschland wird im Rahmen der Innovationsförderung des Bundes der Prototype Fund u. a. zur Entwicklung von Open-Source-Lösungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bis 2018 mit insgesamt 1,2 Millionen Euro unterstützt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine moderne, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung ein. Kernelement davon ist ein leistungsfähiges E-Government mit einfachen und nutzerfreundlichen digitalen Dienstleistungen, Apps und Online-Plattformen. Im Zentrum stehen für uns dabei die Qualität und Nutzerfreundlichkeit der Anwendungen.
Die Vorteile von Open-Source-Lösungen wie zum Beispiel flexible Anpassungen und Zugriff auf den Quellcode wollen wir entsprechend nutzen und Möglichkeiten des verstärkten Einsatzes prüfen. Den internationalen Austausch und Kooperationen in diesem Bereich wollen wir fördern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja, die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen sind in Deutschland sogar rückläufig. Dies ist einerseits auf einem mangelnden Benutzervertrauen, andererseits auf inkonsistente Angebote zurück zu führen. Wir wollen freie, quelloffene Software und freie Formate und Standards bei öffentlichen IT-Beschaffungen bevorzugen, insbesondere wenn BürgerInnen diese einsetzen sollen. Die öffentliche Förderung für die Entwicklung von freier Standardsoftware wollen wir ausbauen.

Bisher ist es im Wesentlichen einer engagierten Forschungs- und Entwicklergemeinsaft zu verdanken, dass es überhaupt einen Austausch gibt. Auch ist zu prüfen, ob das europäisch finanzierte und erprobte Modell der „Bug Bountys“ für offene Software in Deutschland angewendet werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja, sehen wir. Verstärkte internationale Kooperation auf diesem Gebiet halten wir für einen sinnvollen Schritt, sei es im Rahmen gemeinsamer Projekte oder eines Austauschs von Best-Practice-Beispielen. Generell fordern wir zudem, die Initiative für eine europäische Open-Source-Infrastruktur mit offenen, öffentlich und transparent entwickelten Standards zu ergreifen und dazu im nationalen wie europäischen Rahmen öffentliche Förder- und Forschungsgelder zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Piratenpartei glaubt an den Europäischen Gedanken und würde es begrüßen, wenn hier vor allem von den Europäischen Erfahrungen profitiert werden könnte. Die Stadt München hatte sich in der Vergangenheit an eine Linux Version für die Verwaltung getraut. Leider wurde das Projekt aufgegeben. Auf der anderen Seite geben Landesverwaltungen noch Gelder für erweiterten Windows 98 Support aus, den Microsoft eigentlich bereits eingestellt hatte. Somit ist die Frage ganz klar zu bejahen. Deutschland hat ein großen Nachholbedarf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja, wir sehen erheblichen Nachholbedarf. Wir wollen in allen Bereichen verstärkt auf Open Source Software setzen und werden die Nutzung und Verbreitung von freier Software unterstützen. Wir wollen insbesondere auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Beschaffung von Software stärker auf quelloffene Software (Open Source) setzen. Dies ist nicht zuletzt mit Blick auf die digitale Souveränität und die IT-Sicherheit sowie auf bestehende Abhängigkeiten notwendig und geboten. Das schnelle Wachstum des Internets ist auch der Verfügbarkeit von freier Software zu verdanken, die heute noch einen großen Teil der Infrastruktur betreibt: Diese Idee wollen wir übertragen und den Anteil freier Software in Verwaltung und Bildungseinrichtungen erhöhen, nicht zuletzt auch um innovative Unternehmensgründungen im regionalen Markt zu unterstützen.

 

 

 

 

 

 

Frage 3:

Die Forderungen nach mehr Transparenz in der Verwaltung bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes und nach mehr E-Government finden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene immer mehr Gehör. So stellen z. B. einige Bundesländer ihren Bürgern geographische Daten (Kataster, Landkarten,… ) zur Verfügung.

Welche Rolle sollten offene Schnittstellen und Formate bei der Gestaltung von E-Government und OpenData spielen?
Welche Rolle sollte Open-Source-Software bei der Digitalisierung der Verwaltung spielen?
Wie können in der Verwaltung anfallende Daten den Bürgern nutzbar gemacht werden?

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Wir streben grundsätzlich eine möglichst standardisierte und damit einheitliche Softwareproduktlandschaft an. Dies ist auch eines der Ziele der aktuellen IT-Konsolidierung des Bundes. Die Verwendung von offenen, nicht proprietären Standards und Dokumentenformaten ist eine wichtige Forderung bei der diskriminierungsfreien Beschaffung und Verwendung von Softwareprodukten. Daneben gibt es jedoch noch weitere Parameter wie insbesondere die Funktionalität, die Interoperabilität, die Sicherheit, der Realisierungs-, der Pflege- und der Ausbildungsaufwand, die Verfügbarkeit von Fachanwendungen und die Nutzerfreundlichkeit. Dort wo es sinnvoll und wirtschaftlich ist, ist der Einsatz von Open-Source-Produkten bzw. Freier Software zu befürworten.

Mit dem Open-Data-Gesetz wurde die grundsätzliche Veröffentlichung von Verwaltungsdaten erklärt („open by default“). Das Gesetz sieht außerdem die Berücksichtigung der grundsätzlichen Veröffentlichung von Verwaltungsdaten bei der Etablierung neuer Prozesse und neuer IT-Systeme („open by design“) sowie eine Beratungsstelle für die Bundesbehörden vor. Außerdem werden seit Januar 2015 über das nationale Datenportal „GovData.de“ Daten der Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen veröffentlicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir Freie Demokraten fordern eine Open-Data- und Open-Government-Strategie für Deutschland. Wir wollen, dass nicht-unternehmensbezogene oder nicht-personenbezogene Daten der Verwaltung in maschinenlesbarer Form veröffentlicht und frei zugänglich gemacht werden. Eine solche Offenlegung führt zu mehr Transparenz sowie einer größeren Möglichkeit der öffentlichen Teilhabe. Denn nur wenn Bürgerinnen und Bürger informiert sind, können sie auch an der öffentlichen Diskussion teilnehmen. Für Unternehmen können öffentlich zugängliche Daten wertvolle Informationen zu Absatzmärkten und Standortentscheidungen bringen und neuartige und attraktive Angebote für Kunden ermöglichen.
Zudem fordern wir mehr Transparenz bei den Behörden untereinander: Wenn Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger Informationen einmal weitergegeben haben, sollen die Behörden in ihrem Auftrag auch für die Weitergabe an weitere relevante Stellen sorgen („Once-Only“-Prinzip). Für die Datenweitergabe müssen transparente Regelungen über Anlass, Umfang und Zweck der Weitergabe sowie die entsprechenden Speicherfristen geschaffen werden. Auch der Einsatz von interoperablen, offenen Formaten und Protokollen spielt hier eine wichtige Rolle. Denn heut stehen wir noch einer Vielzahl von nicht vernetzten und oftmals veralteten Teillösungen gegenüber.
Ferner wollen wir den Personalausweis weiter entwickeln zu einer nutzerfreundlichen und sicheren digitalen Identifizierung. Ob gegenüber Behörden, im Gesundheitswesen, im Austausch mit Banken, Unternehmen oder der Nutzer untereinander – überall soll eine sichere, digital nachweisbare Identifizierung zum Einsatz kommen können. Sie könnte alle anderen Berechtigungskarten und Identitätsnachweise ersetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ohne offene Schnittstellen und Formate sind dauerhaft keine offene Standards zu etablieren. Daher wollen wir freie, quelloffene Software und freie Formate und Standards bei öffentlichen IT-Beschaffungen bevorzugen, insbesondere wenn BürgerInnen diese einsetzen sollen. Die öffentliche Förderung für die Entwicklung von freier Standardsoftware wollen wir ausbauen.

Wir setzen uns für Open-Data-Regeln ein, die Behörden verpflichten, vorhandene Daten von sich aus leicht auffindbar, maschinenlesbar und kostenfrei und unter freier Lizenz für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Des Weiteren wollen wir zur Stärkung der Transparenz, bestehende Informationsfreiheitsgesetze zu einem modernen Transparenzgesetz weiter entwickeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Open Data ist die Verwendung offener Formate und Schnittstellen bereits unabdingbarer Teil der Definition; aber auch allgemein ist sie bei der Gestaltung von E-Government-Diensten geboten. Zum einen ist sie für die reibungslose Abwicklung von Behörden- oder Verwaltungsebenen übergreifenden Prozessen unverzichtbar, insbesondere wenn das Prinzip der Selbstverwaltung nicht im Rahmen der Digitalisierung durch monolithische Softwarelösungen ausgehebelt werden soll. Zum anderen kann es die Verwendung offener Formate und Schnittstellen erleichtern, Verwaltungsabläufe transparenter und bürgernäher zu gestalten.
Bei der Digitalisierung der Verwaltung ist Open-Source-Software der Vorzug zu geben, um sich so wenig wie möglich in die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu begeben und die Kontrolle über Anpassungen und Weiterentwicklungen zu behalten. Um in der Verwaltung anfallende Daten öffentlich nutzbar zu machen, wollen wir eine umfassende gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung im Sinne von Open Data im Rahmen eines Transparenzgesetzes schaffen. Der Nutzen dieser Daten kann dann sowohl durch staatliche Angebote als auch durch Dritte, die entsprechende Schnittstellen nutzen, realisiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist offensichtlich, dass das volle Potential von Open Source sich erst dann entfalten kann, wenn wir auch über offene maschinenlesbare Formate Daten austauschen. Forschung im Bereich RDF und semantische Technologien wurden im vergangenen Jahrzehnt sowohl von der DFG, dem BMBF und der EU stark gefördert. Die Ergebnisse finden tatsächlich immer mehr Verwendung in Verwaltungen. Wir schlagen vor, dass staatliche Einrichtungen Ihre Daten grundsätzlich auch im maschinenlesbaren offenen RDF Format unter Verwendung von Standard Ontologien zur Verfügung stellen müssen. Hierbei könnte man auch darüber nachdenken, Integration von Datenbanken wie Wikidata in öffentliche Datensätze zu fördern, wodurch die Semantifizierung vorangetrieben würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir brauchen mehr Offenheit bei politischen Entscheidungen. Die Transparenz des staatlichen Handelns muss verbessert werden. Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grundsätzlich zur Verfügung stehen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Wir wollen die Informationsfreiheit stärken und das Informationsfreiheitsrecht zu einem Informationsfreiheits- und Transparenzrecht weiterentwickeln. Offene Daten (Open Data) sollen kostenfrei bereitgestellt werden. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung innovativer Technologien und neuer Geschäftsmodelle geleistet werden. Mit dem in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Open-Data-Gesetz ist ein erster Schritt gemacht wurden, dem weitere folgen müssen. Offene Schnittstellen und Formate spielen bei E-Government und Open-Data eine zentrale Rolle, ebenso wie die Sicherstellung von Datenschutz und IT-Sicherheit. Open-Source-Software sollte eine deutlich größere Bedeutung bei der Digitalisierung der Verwaltung zukommen.

 

 

 

 

 

 

Frage 4:

Der Widerstreit zwischen den Anbietern proprietärer Software und quelloffener Software ist bei genauer Betrachtung in der digitalen Wirtschaft längst zugunsten der offenen Plattformen entschieden. Nur Open-Source-Software ermöglicht eine wirtschaftliche Skalierbarkeit, ohne die die vielen Produkte von internationalen Unternehmen nicht denkbar wären. Und auch für viele erfolgreiche europäische Startups und etablierte Unternehmen wie Xing oder lmmobilienscout24 ist Open-Source-Software der Motor für eine beeindruckende Entwicklung, wenn nicht gar der grundlegende Schlüssel für Wachstum und Erfolg.

Was beabsichtigen Sie zu tun, um den Einsatz von Open-Source-Lösungen im behördlichen Umfeld zu unterstützen?
Wie kann aus Ihrer Sicht dem Mehrwert von Open-Source-Software auch in öffentlichen Ausschreibungen Rechnung getragen werden?

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Der mögliche Einsatz freier Software wird bereits heute von den Bundesbehörden im Rahmen der geltenden Vorgaben grundsätzlich geprüft. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir Freie Demokraten möchten uns in die Entscheidung von Programmierern und Softwareentwicklern, ihre Arbeit als Open Source zur Verfügung zu stellen oder sie aber geschützt anzubieten, nicht einmischen. Wir verstehen die Aufgabe von Politik darin, die richtigen Rahmenbedingungen für die Schaffung von Innovation und Wertschöpfung zu setzen und nicht Wertschöpfungsketten vorzuschreiben.
Wir Freien Demokraten wollen die Rahmenbedingungen für die Digitale Wirtschaft, für technologischen Fortschritt und für Wertschöpfung durch Innovationen nachhaltig verbessern und die Digitalisierung insgesamt zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Gesellschaft gestalten. Dies ist eine der zentralen Herausforderungen der Gegenwart, was sie zu einer komplexen Querschnittsaufgabe macht. Deshalb fordern wir Freie Demokraten die Einführung eines Digital- und Innovationsministeriums, das die Digitalisierung in allen wesentlichen Bereichen voranbringt.
Ein zentraler Baustein ist der schnelle Ausbau einer gigabitfähigen digitalen Infrastruktur. Alle Telekommunikationsunternehmen leisten hier ihren Beitrag. Die Politik trägt für optimale Rahmenbedingungen für einen zügigen Ausbau sowie für Investitionsimpulse die Verantwortung. Ein fairer und funktionierender Wettbewerb ist dabei wichtiger Treiber für Innovationen und Investitionen durch die Telekommunikationswirtschaft. Dieser wettbewerbsgetriebene Ausbau muss durch öffentliche Investitionen insbesondere in ländlichen Regionen flankiert werden. Dazu wollen wir die Erlöse aus dem Verkauf der Bundesbeteiligungen an der Deutschen Telekom AG und Deutschen Post AG in einen Investitionsfonds für den flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes und der 5G-Funktechnologie einbringen.
Die Digitalisierung stellt besonders kleine und mittlere Betriebe vor große Herausforderungen. Neue Technologien wie beispielsweise der 3D-Druck revolutionieren Produktionsmethoden. Digitale Plattformen sorgen für mehr Wettbewerb auf den Absatz- und Zuliefermärkten. Daten werden immer mehr zu einer wichtigen Ressource. Wir wollen den Mittelstand fit machen für die Wirtschaft 4.0 – und eine Digitalisierungsoffensive starten. Sie soll zum Beispiel die Einführung der degressiven Abschreibungsmethode und einer steuerlichen Forschungsförderung beinhalten. Dies ermöglicht eine unbürokratische Innovationsfinanzierung. Zudem wollen wir bundesweit regionale Plattformen unterstützen, welche digitale Start-ups und mittelständische IT-Unternehmen einerseits und digitale Anwender aus Industrie und Wirtschaft andererseits zusammenbringen. Gemeinsam mit der Wissenschaft kann diesen Unternehmen auf solch einer Plattform die Transformation hin zu digitalen Geschäftsmodellen und digitalen Umsätzen gelingen.
Wir Freie Demokraten fordern außerdem einen Fokus auf IT- und Medienkompetenz in den Bildungsstandards. Im digitalen Zeitalter sind mediale Angebote, Nachrichten usw. immer, überall und sofort verfügbar. Menschen müssen lernen, diese zu nutzen, ihre Auswirkungen abzuschätzen und sich eine sachkundige eigene Meinung zu bilden. Dazu gehört von Kindesbeinen an die Vermittlung von Medien- und Methodenkompetenz sowie ein Verständnis von der Funktionsweise informationstechnischer Systeme, künstlicher Intelligenz und Computersprache. Dementsprechend sollen in Schulen, in der Ausbildung und im Studium auch moderne Konzepte wie „Open Book Tests“ oder internetfähige Geräte zum Einsatz kommen dürfen. Lehrerinnen und Lehrer sollen im Bereich Medienkompetenz verpflichtend weitergebildet werden.
Wir Freie Demokraten wollen auch das Wettbewerbsrecht fit machen für das digitale Zeitalter. Deshalb soll zum Beispiel die Fusionskontrolle der nationalen und europäischen Kartellbehörden nicht nur bei Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen greifen, sondern zusätzlich auch bei Überschreiten festgelegter Transaktionswerte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Um den Einsatz von Open-Source-Lösungen zu stärken, wollen wir freie, quelloffene Software und freie Formate und Standards bei öffentlichen IT-Beschaffungen bevorzugen, insbesondere wenn BürgerInnen diese einsetzen sollen. Die öffentliche Förderung für die Entwicklung von freier Standardsoftware wollen wir ausbauen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir verfolgen als Ziel einen weitestmöglichen Einsatz von Open-Source-Lösungen im behördlichen Umfeld. Dazu wollen wir bei Softwarelösungen, die direkt für behördliche Zwecke entwickelt werden, grundsätzlich Open Source festschreiben, und bei anderen Anwendungen die Vorteile, die Open-Source-Software bezüglich Sicherheit, Herstellerunabhängigkeit und Anpassbarkeit hat, im Rahmen der Vergabe angemessen berücksichtigen. Ob dazu – bzw. allgemein mit Blick auf die Problematiken der Vergabe gerade größerer Softwareprojekte – Änderungen im Vergaberecht notwendig sind, ist zu prüfen. Die Verwendung offener Standards und Schnittstellen kann ebenfalls helfen, den Einsatz von Open-Source-Lösungen zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir Piraten denken, dass die Bundesregierung in Ihrer Digitalen Agenda eine verbindliche Strategie erstellen sollte, wonach in öffentlichen Einrichtungen ab einem gewissen Zeitpunkt jegliche Software auf Open-Source-Lösungen umgestellt sein muss. Hierbei ist natürlich eine hinreichend lange Überbrückungszeit zu gewähren und Ausschreibungen für Open-Source-Lösungen zu bislang proprietären Lösungen.

Lizenzgebühren für proprietäre Software und die fehlende Möglichkeit, Bugs selbst zu fixen, produzieren eine enorme Abhängigkeit von dem Softwarelieferanten. Die hohen Barrieren den Anbieter zu wechseln, gibt dem Anbieter der Software die Möglichkeit für Wartung Mondpreise zu verlangen. Hier wird der mittel- bis langfristige Mehrwert von Open-Source-Software direkt offensichtlich. Selbst wenn zunächst mit erhöhten Kosten für Neuentwicklungen zu rechnen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir wollen den Einsatz von Open-Source-Software und von Open-Source-Software forcieren, insbesondere in der Verwaltung und in Behörden. Wir werden prüfen, wie dem Mehrwert von Open-Source-Software auch bei öffentlichen Ausschreibungen besser Rechnung getragen werden kann. Von der öffentlichen Hand finanzierte freie Software soll, soweit es geht, als freie Software auch wieder der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

 

Frage 5:

Mit Open-Source-Lösungen bieten wir den Kunden durch öffentliche Programmiercodes, Schnittstellen und Dateiformate mehr Flexibilität und fördern den Wettbewerb unter den Anbietern. Immer mehr Anwender aus der Wirtschaft haben das erkannt und setzen heute auf Open-Source-Software, um ihre Infrastruktur und Daten unter eigener Kontrolle zu haben und Abhängigkeiten zu minimieren. In den Verwaltungen in Deutschland spüren wir von dieser Wechselstimmung leider noch wenig, auch wenn die Bundesregierungen seit 2001 wiederholt die große Bedeutung von Open-Source-Software betont haben.

Welche Maßnahmen streben Sie an, um im Rahmen der Digitalisierung einen möglichst großen Teil von Innovation und Wertschöpfung in der Bundesrepublik zu realisieren?
Welche Rolle soll dabei aus Ihrer Sicht Open-Source-Software spielen?

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Bereits 2014 haben wir die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung beschlossen und setzen sie seither um. Wir haben bundesweit den Ausbau des schnellen Internets entscheidend vorangebracht, massiv in Forschung investiert und mit dem jährlich stattfindenden Digital-Gipfel die wichtigsten Akteure in Wirtschaft und Politik vereint. Wir haben die IT-Sicherheit erhöht, Start-ups besser gefördert, das Open-Data- und das eHealth-Gesetz beschlossen.

Deutschland soll das Land sein, in dem Daten in Echtzeit überall und für alle verfügbar sind. Hierzu werden wir den flächendeckenden Ausbau von modernsten Glasfasernetzen vorantreiben und bis 2025 realisieren. Deutschland und Europa müssen auch Leitmarkt für den neuen 5G-Mobilfunk werden. Diese neue Mobilfunkgeneration ermöglicht Datenübertragung in Echtzeit. 5G wird damit die Schlüsseltechnologie der digitalen Transformation. Wir schaffen die Voraussetzungen für den Ausbau bereits bis 2020 und werden ihn bis 2025 zum Abschluss bringen. Dazu schaffen wir ein investitionsförderndes Umfeld und treiben den Glasfaserausbau zur Anbindung von 5G-Basisstationen voran.

Deutschland ist heute weltweit führend bei der Vernetzung von Maschinen und Menschen im Bereich der industriellen Produktion (Industrie 4.0). Diesen Vorsprung wollen wir ausbauen und auf alle Bereiche ausdehnen, also auch auf Dienstleistungen und Verwaltung (Wirtschaft 4.0). Durch den Einsatz neuer Technologien und Produktionsverfahren, wie zum Beispiel 3D-Druck, können wir zusätzliche Wachstumschancen schaffen.

Forschung und Innovation sind Grundlage von Wachstum und Wohlstand. Nur wenn wir stetig und ausreichend in Grundlagenforschung, anwendungsbezogene Forschung und neue Technologien investieren, werden wir im internationalen Wettbewerb unsere Spitzenposition behaupten können. Die Investitionen in Forschung und Entwicklung von heute bedeuten Arbeitsplätze, Wohlstand und Lebensqualität, auch für die Menschen von morgen. Deshalb haben wir die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in unserer Regierungszeit erheblich gesteigert. Bis 2025 werden wir die Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf insgesamt 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöhen.

Wir werden eine steuerliche Forschungsförderung in Höhe von 2 Milliarden Euro ermöglichen. Um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen wirksam zu unterstützen, werden wir ein Wahlrecht zwischen bestehender Projektförderung und steuerlicher Forschungsförderung einführen. Diese Maßnahme erhöht die Attraktivität des Standorts Deutschland für Spitzenforscher aus aller Welt weiter und zieht Investitionen in neue, zukunftssichere Arbeitsplätze nach sich.

Open Source Software bietet dabei gegenüber herkömmlicher Software in einigen Bereichen Vorteile wie kostengünstige Beschaffung, individuelle Erweiterbarkeit und hohe Transparenz. Daher wird der Einsatz von Open-Source Software im Rahmen der geltenden Vorgaben grundsätzlich geprüft. Dies ist ein laufender Prozess. Entscheidend für die Software-Auswahl ist jedoch, ob die geforderten Fähigkeiten im Gesamtsystemzusammenhang erreicht werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cyber-Sicherheit ist eine existentielle Herausforderung für Frieden und Wohlstand. Sie ist dabei kein Thema allein für die Wirtschaft. Gezielte und teilweise von fremden Staaten unterstützte Hacker-Attacken können die Gesellschaft als Ganzes gefährden, etwa durch Angriffe gegen kritische Infrastrukturen wie Kraftwerke, gegen das Verkehrsnetz oder gegen das Finanzsystem. Auch das politische System kann zum Ziel werden. Deshalb hatte die Bundesregierung auf Betreiben der seinerzeitigen Koalition aus CDU/CSU und FDP bereits 2011 eine Cyber-Sicherheitsstrategie erarbeitet, die unter anderem die Einrichtung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums auf den Weg gebracht hat. Die im November 2016 veröffentlichte Weiterentwicklung enthält ebenfalls viele richtige Maßnahmen. Angesichts der Bedeutung des Themas mangelt es der Bundesregierung allerdings an Konsequenz. So hat sie es versäumt, Cyber-Sicherheit zu einer Priorität im Rahmen ihrer G20-Präsidentschaft zu machen. Auch die zersplitterten Zuständigkeiten für Digitalpolitik innerhalb der Bundesregierung sind einer effektiven Cyber-Sicherheitspolitik abträglich. Wir Freie Demokraten treten deshalb für die Schaffung eines Digital- und Innovationsministeriums ein. Um innerbehördlichen Konflikten vorzubeugen, wollen wir das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) analog zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums befreien, damit es als eigenständige und unabhängige Bundesbehörde agieren kann. Das BSI soll als nachgeordnete Behörde der Fachaufsicht des neu zu schaffenden Digitalministeriums unterstellt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für die Stärkung des IT-Fachkräftenachwuchses ein. Dazu wollen wir das Unterrichtsfach Informatik in den Schulen deutlich ausbauen. Außerdem muss es wesentlicher Bestandteil der berufsschulischen Ausbildung sein. Ebenfalls muss vorhandenes Personal besser ausgebildet, fortgebildet und ausgestattet werden
. Im staatlichen Bereich darf der Bedarf an Aus- und Weiterbildung in den Bereichen IT-Sicherheit und Cybercrime dabei nicht nur auf die Exekutive beschränkt werden, sondern muss auch Richter und Staatsanwälte einschließen. Zudem ist eine bessere internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in diesem Bereich unerlässlich. Deshalb braucht auch auf europäischer Ebene eine abgestimmte Strategie zum Schutz von privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gleichermaßen, um diesen neuen Bedrohungen zu begegnen. Die Überprüfbarkeit hierbei eingesetzter Softwarelösungen durch neutrale Dritte liegt im Ermessen der ausführenden Organe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bis 2021 werden wir 75 Prozent aller Haushalte mit Glasfaseranschlüssen versorgen und die restlichen 25 Prozent mit mindestens 50 Mbit/s anschließen. Hierfür wollen wir die verbleibenden Telekom-Aktien im Bundesbesitz (ca.10 Milliarden Euro) marktneutral an die KfW veräußern und in eine staatliche Breitbandinfrastrukturgesellschaft einbringen. Das Wettbewerbsrecht muss modernisiert werden. E-Government-Angebote für Unternehmen werden wir ausweiten.

Das grüne Leitprinzip ist „Innovation durch Offenheit“. Wir setzen uns daher für offene Standards, Schnittstellen, Daten und Software und Geschäftsmodelle des Teilens als Innovationstreiber ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben Fragen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Innovationsförderung kann die öffentliche Verwaltung hier eine wichtige Rolle als Auftraggeberin spielen. Wenn dabei auf Open-Source-Software gesetzt wird, hat dies neben dem Nutzen für die Verwaltung selbst zwei Vorteile: Einmal ermöglicht dieser Einsatz die Vermeidung von Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern. Dadurch wird es möglich, Teil- oder Folgeaufträge kleinteiliger an andere zu vergeben, was auch kleinen und mittleren Unternehmen am Standort zu Gute kommen kann. Zudem ist die Investition in Open-Source-Software selbst potentiell innovationsfördernd, da auf einmal entwickelte Lösungen auch von anderen aufgebaut werden kann. Insgesamt fordern wir Investitionen in einer Höhe von 10 Mrd. Euro jährlich in die digitale Infrastruktur.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe bisherige Antworten:
* Open-Source-Software in Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen verbindlich als Pflicht nach einer Übergangszeit
* Semantische Technologien beim Austausch von Daten
* Offene Formate in der Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Open-Source-Software ist eine zentrale Voraussetzung für Innovationen und für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Es sollte in allen Bereichen verstärkt auf Open-Source-Software und von Open-Source-Lösungen gesetzt werden, nicht zuletzt aus Gründen der IT-Sicherheit und um bestehende Abhängigkeiten zu reduzieren. Auch aus wirtschaftlicher Perspektive ist dies notwendig, zumal Deutschland und Europa gerade im Bereich der freien Software ihre Stärke haben.

 

 

 

 

 

 

Frage 6:

Die Gefahren durch Cyberkriminalität wachsen beständig. Häufig sind es Fehler in der Software, die den Angreifern die Tür für ihre Attacken öffnen. Auch wenn in der letzten Zeit dazu immer wieder proprietäre Software in den Schlagzeilen stand, ist auch Open- Source-Software natürlich nicht per Definition fehlerfrei. Sie ermöglicht aber dem Anwender und auch Dritten und eben nicht nur dem Hersteller, diese Fehler aufzuspüren und schnellstmöglich zu beseitigen.

Was möchte Ihre Partei unternehmen, um der wachsenden Cyberkriminalität entgegenzutreten?

Antworten nach Klick auf das jeweilige Parteilogo:

 

 

 

 

Gefahrenabwehr und Strafverfolgung müssen auch im Internet sichergestellt sein. Dafür werden wir unsere Sicherheitsbehörden weiterhin mit effektiven Befugnissen sowie ausreichend technisch und personell ausstatten.

Wir wollen Kinder und Jugendliche besser vor sogenanntem Cybergrooming schützen – also Handlungen von Erwachsenen, die sich im Internet über Chats und Online-Spiele Kindern und Jugendlichen nähern, um sexuelle Kontakte zu knüpfen. Auch im sogenannten darknet – einem nicht für jeden zugänglichen Raum im Internet, in dem die Nutzer vollständig anonym bleiben – kämpfen wir gegen Kriminalität und Terror. Wir sind hier mit spezialisierten verdeckten Ermittlern (sog. Cyber-Ermittlern) gut gerüstet, um diesen Kampf noch gezielter – etwa gegen Kinderpornografie und illegalen Waffenhandel – zu führen oder die Kommunikation zwischen Terroristen aufzuklären. Die Cyber-Ermittler wollen wir in ihrer Arbeit weiter stärken.

Mit der neuen Cyber-Sicherheitsstrategie haben wir eine gute Grundlage gelegt, um Cybersicherheit zu verbessern. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz haben wir einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen, in dem Staat und Wirtschaft im Bereich der Kritischen Infrastrukturen für mehr Cybersicherheit zusammenarbeiten. Wir werden es neuen Bedrohungslagen fortwährend anpassen. Dies gilt auch für die europäische Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie). Sie ist ein wichtiger Schritt für mehr Cybersicherheit auch in Europa.

Wenn Anbieter von Wasser, Strom, Verkehr oder sonstiger Grundversorgung über das Internet attackiert werden, brauchen wir eine schnelle und wirksame Hilfe. Deshalb sorgen wir dafür, dass das BSI bei schweren Cyber-Angriffen Behörden und Betreiber dieser Kritischen Infrastrukturen mit einer mobilen Cyber-Eingreiftruppe vor Ort unterstützen kann. Wir wollen verhindern, dass es in jedem Bundesland ein unterschiedlich hohes Niveau der Cybersicherheit gibt. Daher wollen wir das BSI weiter stärken, so dass es für eine angemessene Ausgestaltung der Informations-und Cybersicherheit sorgen kann. Auch das Cyberabwehrzentrum, in dem alle deutschen Sicherheitsbehörden zusammenwirken, soll weiter ausgebaut und zu einem IT-Krisenzentrum weiterentwickelt werden.
Unsere Sicherheit muss technologisch mit der Kriminalität Schritt halten. Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz benötigen daher exzellentes Knowhow und die beste Technik im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus im Internet. Um verschlüsselte Nachrichten offenzulegen und zu überwachen, wollen wir die technischen Fähigkeiten der Cyberaufklärung in der neu aufgebauten Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich bündeln (ZITiS).

Zu den täglichen Gefährdungsszenarien für unsere Unternehmen in Deutschland gehört der Einsatz von sogenannter Ransomware. Mit Hilfe solcher Schadprogramme können es Cyberkriminelle – zum Beispiel über eine gefälschte E-Mail – erreichen, dass der Zugriff auf Firmendaten oder des gesamten Firmen-Computersystems nicht mehr möglich ist. Auch werden deutsche Unternehmen zunehmend Opfer von Cyberspionage. Wir wollen verhindern, dass internationale Konkurrenten oder fremde Nachrichtendienste Forschungs- und Entwicklungsergebnisse ausspionieren. Kleine und mittelständische Unternehmen sind häufig nur unzureichend gegen solche Spähangriffe geschützt. Unternehmen müssen daher noch intensiver für IT-Sicherheitsfragen sensibilisiert und darüber aufgeklärt werden, wie sie sich bestmöglich schützen können.
Fakt ist, dass Open-Source-Software als besser prüfbar gilt, allein schon dadurch, dass jeder Einsicht in den Quellcode der Software nehmen kann. Fakt ist aber auch, dass sich Softwarefehler auch mehrere Jahre lang in Open-Source Software halten kann. Inwieweit hier die Überprüfung durch neutrale Dritte Abhilfe schaffen kann, muss eingehend geprüft werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Zentrum einer öffentlichen Förderung stehen für uns Freie Demokraten Vielfalt, Qualität, fairer Wettbewerb, die Wirksamkeit öffentlicher Fördermittel und Nutzerfreundlichkeit. Das gilt auch für Software. Lizenzen beziehungsweise Nutzungsrechte sind dabei ein wichtiger Aspekt, der jedoch gleichrangig etwa mit der Qualität und der Anwenderfreundlichkeit der Software betrachtet werden muss.
Bei im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanzierter Forschung verfolgen wir eine Open-Access-Politik: Hier sollen Ergebnisse und Publikationen, die wesentlich mit öffentlichen Geldern finanziert wurden, unter Berücksichtigung eines Erstverwertungsrechts auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die allgemeine Zurverfügungstellung öffentlich finanzierter Software darf aber nicht dazu führen, dass die finanziellen Anreize zur Software-und Algorithmenentwicklung und deren Weiterentwicklung wegfallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der beste Schutz vor Angriffen sind sichere und überprüfbare Systeme. Staatliche Stellen müssen verpflichtet werden, IT-Sicherheit zu stärken. Bewusstes Offenhalten von Sicherheitslücken ist rechtsstaatlich mit der Schutzpflicht gegenüber den BürgerInnen nicht zu verantworten, birgt unkontrollierbare Risiken und gehört daher verboten. Um staatliche und andere kritische Infrastrukturen zu schützen, werden wir die Entwicklung von umfassenden Sicherheitskonzepten vorantreiben und fördern. Eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden wir zum Standard machen.

Die Überprüfbarkeit eingesetzter Softwarelösungen durch neutrale Dritte ist zentral. Wie oben beschrieben unterstützen wir diesen Ansatz. Eine treuhänderische Hinterlegungspflicht für Quellcodes für zur Wahrung der Sicherheit ist zu prüfen. Im Sinne eines nachhaltigen IT-Einsatzes stärken wir die Rechte von NutzerInnen, auf ihren Geräten freie und offene Software und Firmware einzusetzen. Wir fordern eine typenabhängige Mindestfrist, in dem Produkte mit zeitnahen Sicherheitsupdates versorgt werden müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben Maßnahmen wie der personellen Stärkung und Qualifizierung von Ermittlungsbehörden spielt bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität auch die Stärkung des allgemeinen IT-Sicherheitsniveaus eine zentrale Rolle. Vorfälle und Verwundbarkeiten müssen schnellstmöglich gemeldet und adressiert werden, wobei der Staat keine Informationen über Sicherheitslücken zur eigenen Verwendung zurückhalten darf (etwa im Rahmen des Einsatzes des sogenannten Staatstrojaners).
Dabei ist gerade in kritischen Infrastrukturen die Überprüfbarkeit der Software von großer Bedeutung, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Die Verwendung von Open-Source-Software ermöglicht auch zielgerichtete Investitionen in allgemeine IT-Sicherheit; ein interessantes Pilotprojekt in diesem Zusammenhang ist das von der EU durchgeführte Code-Review- Projekt FOSSA.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir fordern Informatik und Medienkompetenz als Pflichtfach in den Schulen. Eine große Menge an Cyberkriminalität fängt durch Täuschung von leichtsinnigen Benutzerinnen und Benutzern an. In diesem Sinne sehen wir Bildung als einen wichtigen präventiven Schritt.
Darüber hinaus wäre es vermutlich eine Überlegung wert, bei den geplanten 15.000 neuen Polizistinnen und Polizisten auch IT Spezialisten einzustellen, die die Fahndung bei Cyberkriminalität erfolgreicher machen.

Das Streben nach einem transparenten Staat statt einem gläsernen Bürger ist eine der Kernideen, die in der Piratenpartei motiviert durch die freie Softwarebewegung entstanden ist. In diesem Sinne ist uns die mögliche Überprüfbarkeit durch neutrale Dritte sehr wichtig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der wachsenden Bedeutung des Internets und der wachsenden Abhängigkeit von vernetzter Technik wird die Frage nach Sicherheit im Netz zugleich zur Frage nach der Sicherheit vieler wichtiger anderer Bereiche. Der NSA-Skandal und die Internetkriminalität verunsichern die Menschen. Wir wollen das Freiheitsversprechen des Netzes zurückgewinnen. Der Erfolg des Netzes beruht gerade auf seiner freiheitlichen und offenen Architektur, die wir erhalten und ausbauen wollen. Wir setzen uns für Regelungen auf internationaler Ebene ein, mit denen wir Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und öffentliche Institutionen vor Ausspähung und Cyberangriffen schützen wollen. Unser Ziel ist ein „Völkerrecht des Netzes“, das die digitalen Grundrechte definiert. Vor diesem Hintergrund wollen wir Deutschland und Europa als führenden Standort für Datenschutz und IT-Sicherheit etablieren und werden innerhalb der EU für eine digitale Grundrechtecharta werben. Hierbei kommen Open-Source-Lösungen eine entscheidende Bedeutung zu. Das Internet ist ein freier, aber kein rechtsfreier Raum. Wir wollen das IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben und weiterentwickeln, um den neuen Gefährdungen angemessen zu begegnen. Die Sicherheitsbehörden werden wir personell und technisch besser ausstatten und mehr fachliche Expertise hinzuziehen. Es ist notwendig, Forschung und Entwicklung von IT-Sicherheitstechnik zu fördern und die Ausbildung von Fachkräften für IT-Sicherheit zu verstärken, um technologische Kompetenz und digitale Souveränität zu erhalten.
Die Spionageabwehr unserer Nachrichtendienste wollen wir technisch und rechtlich in die Lage versetzen, effektiver gegen Cyberangriffe und Spionage fremder Nachrichtendienste vorzugehen. Wir werden das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausbauen und in seiner neutralen Rolle und Beratungsfunktion stärken: Das BSI soll für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden zum Dienstleister werden, indem es sichere Hard- und Software zertifiziert sowie über Cyberangriffe, digitale Sicherheitsrisiken und entsprechende Schutzmöglichkeiten informiert. Die Hersteller und Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen müssen Sicherheitslücken bekanntgeben und diese schnellstmöglich beheben. Wir werden eine eindeutige und faire Haftungskette auch für digitale Produkte und Dienstleistungen sowie ein Gütesiegel für IT-Sicherheit schaffen.
Einfache und sichere Lösungen für die elektronische Identifizierung und Verschlüsselung wollen wir für jedermann verfügbar machen. Gerade auch bei der Weiterentwicklung von vertrauenswürdiger Verschlüsselungstechnologie kommt Open-Source-Lösungen entscheidende Bedeutung zu.
Wir wollen durch Zertifizierung, Zulassungsregeln, Meldepflichten und bessere Produkthaftung eine sichere IT-Infrastruktur erreichen. Open-Source-Software und Open-Source-Lösungen sind für den Aufbau einer sicheren und vertrauenswürdigen IT-Infrastruktur unerlässlich.

 

 

 

 

 

 

Frage 7:

In der Forschungspolitik wird schon lange darüber diskutiert, dass es aus unterschiedlichen Gründen opportun ist, öffentlich finanzierte Forschung in ihren Ergebnissen auch öffentlich zugänglich zu machen.

Wie stehen Sie dazu, öffentlich finanzierte Software anderen Verwaltungen, der Wirtschaft und auch Bürgern kostenfrei zur Verfügung zu stellen?
Wie stehen Sie dazu, öffentlich finanzierte Software anderen Verwaltungen (unter Open-Source-Bedingungen) kostenfrei zur Verfügung zu stellen?

Antworten nach Klick auf das jeweilige Parteilogo:

 

 

 

 

Open Source erfordert den offenen und uneingeschränkten Zugang zu den jeweiligen Technologien sowie in der Regel die Erlaubnis zur uneingeschränkten Weitergabe. Die daraus resultierenden Abhängigkeiten bzw. Einschränkungen sind im Detail zu analysieren und zu diskutieren.

Mit dem „Software Sprint“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Förderprogramm aufgelegt, das ganz auf Entwicklerinnen und Entwickler von Open-Source-Softwareprojekten zugeschnitten ist. Bis dahin hat es für gemeinnützige Open-Source-Entwicklungsprojekte in Deutschland keine systematischen Fördermöglichkeiten gegeben. Vereinzelte Projekte wurden durch privatwirtschaftliches Engagement unterstützt. Mit der Förderung aus öffentlichen Mitteln sollen nun freie Softwareentwicklerinnen und -entwickler unterstützt werden, die eine große Bedeutung für Software-Innovationen in Deutschland haben. So nutzen beispielsweise viele Banken für das Internet-Banking eine Verschlüsselung aus einem Open Source-Projekt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dies begrüßen wir. Daher setzen wir uns dafür ein, dass öffentlich finanzierte Software mit entsprechenden Lizenzen weiter genutzt werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir sind der Auffassung, dass Software, deren Entwicklung durch öffentliche Mittel finanziert wurde, grundsätzlich frei zur Verfügung stehen sollte. Neben den schon angesprochenen Vorteilen des Einsatzes von Open-Source-Software kann der Einsatz in anderen Verwaltungen auch kostensparend sein, wenn für gleichförmige Anforderungen nur eine einzige Softwarelösung gefunden werden muss, statt das Rad immer wieder neu zu erfinden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Genauso wie bei Forschungsmaterialien, Datenbanken, Bildungsmaterialien etc. Was öffentlich finanziert ist, muss öffentlich zugänglich und verwertbar sein. Software bildet dabei überhaupt keine Ausnahme. Diese Forderung ist auch in unserem Grundsatzprogramm vorhanden und teil der Kampagne eines unseres Spitzenkandidaten Rene Pickhardt unter dem Stichwort „Stoppt den Diebstahl an der Gesellschaft“

Siehe oben. Das ist eine sehr vernünftige Idee und eigentlich schon ein moralischer Imperativ.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentliche Einrichtungen und Projekte, die öffentliche Fördergelder bekommen, sollen verstärkt auf freie Software setzen. Von der öffentlichen Hand finanzierte freie Software soll, soweit es geht, als freie Software auch wieder der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Öffentlich finanzierte freie Software soll auch anderen Verwaltungen zur Verfügung gestellt werden.