Der Bundesrat will nun prüfen, ob die Veröffentlichung von Freier Software durch die Bundesverwaltung gesetzlich explizit erlaubt werden kann. Die Free Software Foundation Europe fordert eine Klarstellung, damit öffentlich finanzierte Software rechtssicher als Freie Software veröffentlicht werden kann.

Im Dezember 2014 hat die Parlamentariergruppe /Parldigi – Digitale Nachhatltigkeit/ ein Postulat mit dem Titel „Wie kann die Freigabe von Open Source Software[/Freier Software] durch die Bundesverwaltung explizit erlaubt werden?” eingereicht.

Der Bundesrat wird darin beauftragt, zu prüfen, ob das Finanzhaushaltsgesetz dahingehend ergänzt werden müsste, dass es die Freigabe von Quellcodes durch den Bund explizit erlaubt und gegebenenfalls die entsprechenden Anpassungen vorzuschlagen, um die Freie-Software-Strategie der Bundesverwaltung umsetzen zu können.
Am 25.02.2015 hat der Schweizerische Bundesrat bestätigt, dass das Postulat geprüft wird.


„Es ist wichtig, dass sich der Schweizerische Bundesrat dem Thema annimmt”, so Marcus Möller vom schweizer Team der FSFE. „Wir hoffen, dass baldmöglichst Rechtssicherheit für die Entwicklung Freier Software durch öffentliche Träger hergestellt wird.”


Die FSFE Schweiz setzt sich dafür ein, dass die fehlende gesetzliche Grundlage dazu baldmöglichst geschaffen wird, damit Software — deren Entwicklung von öffentlichen Geldern finanziert wird — als Freie Software veröffentlicht werden kann. Öffentliche Institution selbst, sollen jedoch nicht als Dienstleister für Freie-Software-Entwicklungen auftreten, da dies zu einer Marktverzerrung führen könnte. Die eigentliche Freigabe von Softwareentwicklungen unter einer Freien Lizenz stärkt und vitualisiert hingegen aus Sicht der FSFE den Markt.